Juli 1934: Die Gestapo Aachen berichtet für den Regierungsbezirk Aachen
Rubrik „Katholische Kirche“: „Die katholische Geistlichkeit hat sich im Berichtsmonat im Großen und Ganzen sehr zurückgehalten. Berechtigte Klagen über aufreizende Kanzelreden sind so gut wie nicht laut geworden. Es scheint, dass die zwischen dem Reiche bezw. der Bewegung und den Bischöfen aufgenommenen Verhandlungen beruhigend gewirkt haben. Auch die Verordnung des Aachener Regierungspräsidenten betr. das Auftreten konfessioneller Verbände und Jugendverbände vom 26.5.34 hat ihre Wirkung nicht verfehlt, insbesondere nachdem auf Grund dieser Verordnung einige Bestrafungen (Geldstrafen) erfolgt sind. Trotzdem wird die Kanzel noch zu gewisser Agitation missbraucht. In der Wahl der Worte ist man sehr vorsichtig. Angriffe erfolgen nur in versteckter Form und so, dass sie nach zwei Seiten hin ausgelegt werden können. (…) Gegen einzelne Pfarrer, die das Maß des Annehmbaren überschritten, ist je nach Lage des Falles mit Verwarnungen, Entziehung der Erlaubnis zur Erteilung des Religionsunterrichtes oder in ähnlicher Weise eingeschritten worden. Einem Kaplan Heinen, der einige Zeit in Schutzhaft eingesessen hat, wurde für den Stadt- und Landkreis Aachen ein Aufenthaltsverbot zugestellt. Ein anderer Pfarrer, der Angehörige des B.d.M. beleidigt hatte, wurde mit einem Strafbefehl belegt. Zwei Strafverfahren, die gegen Geistliche veranlasst wurden, weil diese das von dem Aachener Regierungspräsidenten erlassene Verbot des Verkaufs jedweder Presseerzeugnisse in der Nähe von Kirchen z.Zt. kirchlicher Veranstaltungen von der Kanzel herunter kritisiert haben und weil sie ein Flugblatt mit jenem gegen die katholische Geistlichkeit gerichteten, angeblich durch Angehörige der H.J. in Speyer während der Hl. Messe in großen Mengen zur Verteilung gebrachten Gedicht unter unwahren Angaben über Herkunft und Verbreitung vervielfältigt und weitergegeben haben, sind noch nicht abgeschlossen. (…) Innerhalb der katholischen Jugendbewegung entfalten die geistlichen Führer nach wie vor eine besonders rege Tätigkeit, die sich aber im Wesentlichen in erlaubten Grenzen hält. Viel Wert wird auf die Erfassung der schulpflichtigen Jugend gelegt. Auf Grund der häufigen und eindringlichen Mahnungen der Geistlichen an die Eltern von der Kanzel aus ist in einzelnen Gemeinden ein Anwachsen der konfessionellen Jugendverbände zu verzeichnen, im allgemeinen behaupten sie zumindest ihren Mitgliederstand. An verschiedenen Orten sind auch Neugründungen katholischer Jugendorganisationen zu verzeichnen. In den meisten Pfarrkirchen wird nach wie vor die katholische Jugendzeitung „Junge Front“ verkauft, nachdem, wie bereits berichtet, der Verkauf in der Nähe der Kirchen und kirchlichen Veranstaltungen durch Verordnung des Herrn Regierungspräsidenten vom 26.5.34 verboten worden war. Dass wegen Übertretung dieser Verordnungen in einer Reihe von Fällen Zwangsgeldstrafen verhängt wurden, ist schon erwähnt. Besondere Zwischenfälle zwischen katholischer Jugend und anderen Organisationen, insbesondere auch mit Hitler-Jugend oder Jungvolk hatten sich im Berichtsmonat nicht zugetragen. (…) Der Caritasverband sucht neuerdings mit der N.S.V. dadurch in einen gewissen Wettstreit zu treten, als er auswärtige Ferienkinder aus Diasporagemeinden hier untergebracht hat und nachdrücklich für sein Ferienkinderhilfswerk wirbt, für das u.a. Kollekten abgehalten wurden. Bei dieser Werbung beeinträchtigt er aber gleichzeitig auch die Arbeit der Hitler-Jugend und insbesondere des Jungvolks, indem er z.B. in den Kirchenzeitungen ausführt, dass er die Kinder mit Bewusstsein in Heime und Klöster schicke, weil Zeltlager für ihre Gesundheit aus den verschiedensten Gründen nicht zuträglich seien. In diesem Zusammenhange sei erwähnt, dass ein katholischer Geistlicher seine Zustimmung zu einem Ferienaufenthalt eines Aachener Kindes in Ostpreußen deswegen nicht geben wollte, weil ihm dort auf die Dauer von 6 Wochen keine Gelegenheit gegeben sei, die Kirche zu besuchen.“
Rubrik „N.S.D.A.P. und ihre Gliederungen“: „Sowohl in der SA als auch in der HJ. sind auch jetzt noch teilweise Männer in Führerstellen, die hierfür keinerlei Qualifikation besitzen. (…)
Zwischenfälle zwischen HJ. oder Jungvolk und anderen Organisationen sind im Berichtsmonat nicht zu verzeichnen gewesen. Beide haben sich disziplinierter gezeigt als in den Vormonaten, wenn die erforderliche Zucht auch noch lange nicht erreicht sein dürfte. Nach wie vor machen sich der Führermangel, die große Jugend eines Teils der Führer und das schnelle Anwachsen dieser Organisation nachteilig bemerkbar. Immer wieder zeigen insbesondere einzelne Unterführer durch Befehle, Handlungen oder Urteile eine durchaus unangebrachte Überheblichkeit und Anmaßung. Es fehlt vielfach das erforderliche Gefühl für notwendige Ein- und Unterordnung oder für Rücksicht auf das große Ganze. So hielt die Gebietsführung des Jungvolks im Gebiet Köln-Aachen es nicht nur für unnötig, den vom VDA unter dem besonderen Schutz des Stellvertreter des Führers veranstalteten „Deutschen Tag“, der mit Rücksicht auf einen Gebietsaufmarsch der HJ. im hiesigen Bezirk trotz großer Schwierigkeiten und Unkosten vom 22. auf den 15. Juli verlegt worden war, zu unterstützen, sondern sie verpflichtete ihre Jungens ausdrücklich an diesem 15. Juli zu einem Landmarsch und erließ Befehle wie diesen des Stammführers in Düren:
‚Der am 15.7.1934 stattfindenden Landmarsch-Sonntag ist unter allen Umständen durchzuführen auf Befehl des Gebietsjungführers. Jeder Pimpf muss an dem Landmarsch teilnehmen. Es gibt keine Entschuldigung, auch entschuldigt eine Teilnahme an dem Tag des Deutschen Volkstums nicht, sondern wird mit dem Ausschluss aus dem Deutschen Jungvolk bestraft. Jeder Jungzugführer hat auf dem schnellsten [Weg] an den Jungbann eine Liste der an dem Landmarsch nicht teilgenommenen Jungens einzureichen. Wir werden eine Streife einrichten im ganzen Jungbann, die jeden Jg. bestraft, der nicht an dem Landmarsch teilnimmt.‘ (…)
Erst der wiederholten Vermittlung von Seiten verschiedener behördlicher und Parteidienststellen gelang es, eine, allerdings nur teilweise formelle Abschwächung dieses Befehls zu erreichen.
Ein solcher Vorgang muss sich im hiesigen Grenzbezirk umso nachteiliger auswirken, als gerade Veranstaltungen des VDA im benachbarten belgischen und holländischen Auslande und insbesondere beim Deutschtum Eupen-Malmedys noch über das schon allgemein große Beobachtungsinteresse hinaus besondere Beachtung finden und überall dort die grundsätzliche Vereinbarung zwischen VDA und HJ. vom Januar 1934 bekannt ist, durch die kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen diesen Organisationen gewährleistet sein sollten. – Leider ist diese ablehnende Haltung gegenüber dem VDA auch sonst wiederholt in der HJ. zu beobachten.
Ein besonderer Stein des Anstoßes ist nicht nur bei der katholischen Geistlichkeit und den katholischen Jugendorganisationen, sondern auch bei weitesten Kreisen der katholischen Bevölkerung überhaupt das folgende, häufig von HJ und Jungvolk gesungene Lied. Es ist zum mindesten im hiesigen Bezirk nicht geeignet, den noch außerhalb der Bewegung stehenden katholischen Volksteil für den nationalsozialistischen Gedanken zu gewinnen und für die HJ. zu begeistern. Die Angehörigen der katholischen Jugendorganisationen schließlich schließt es nur enger zusammen. Die Geistlichen veranlasst es zu scharfer Abwehr von der Kanzel. Insbesondere halte ich es für falsch, wenn der Vorsitzende des N.S.-Lehrerbundes in Düren dieses Lied von seiner Klasse singen lässt, was noch näher aufgeklärt werden wird.
„Haut sie, haut sie, haut sie auf die Schnauze,
Haut sie, haut sie, haut sie vor den Ballon,
Wir sind alle Stahl und Eisen,
Wir sind alle prima Material.
Haut sie mit vergnügtem Sinn
Immer in die Schnauze rin.
Nieder, nieder, nieder mit der Sturmschar!
Nieder, nieder, nieder mit N.D.!
Wir sind alle Stahl und Eisen,
Wir sind alle prima Material.
Haut sie mit vergnügtem Sinn
Immer in die Schnauze rin!““