Eingliederung der DJK in Reichssportverband
Durch Verfügung des westfälischen Oberpräsidenten werden die DJK-Sportvereine am 30. November 1934 in den Reichssportverband eingegliedert. Der Prozess verläuft weitgehend reibungslos. Bis zum Jahresende 1934 sind in etwa 30 Orten des Regierungsbezirks Münster neue Turn- und Sportvereine anstelle der früheren DJK-Vereine getreten; nur in einigen Pfarreien des südlichen und westlichen Münsterlandes halten Kapläne noch in der Hoffnung auf eine Aufhebung des Betätigungsverbots noch an der DJK-Organisation fest. Bis auf solche Ausnahmen sind die DJK-Aktivitäten auf ein absolutes Minimum reduziert, zumal der Beauftragte des Reichssportführers für Westfalen sogar Benefizspiele der DJK für des Winterhilfswerk untersagt.
Damit ist es dem NS-Staat gelungen, im attraktiven Freizeitbereich seinen weltanschaulichen Einfluss durchzusetzen.