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Ereignisse
1934
Februar

DJK öffentliches Auftreten untersagt

Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf einen Erlass des westfälischen Oberpräsidenten vom 4. Dezember 1933 verbiete die Gestapo Recklinghausen den konfessionellen Jugendverbänden am 6. Februar 1934 das geschlossene Auftreten in der Öffentlichkeit. Auch wenn sie zunächst abweichend vom Oberpräsidenten davon abzusehen gedenkt, „die sportliche Tätigkeit der konfessionellen Verbände zu unterbinden“, betreffen die Maßnahmen doch den Spielbetrieb der DJK. Noch im gleichen Monat untersagte die Bocholter Ortspolizeibehörde der DJK in den Dekanaten Borken und Bocholt jegliches öffentliche Auftreten.

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