Ausschreitungen eines Fähnleins aus Wuppertal-Barmen - Fähnleinführer abgesetzt
35 Mitglieder eines Fähnleins aus Wuppertal-Barmen sind im August 1934 in einem Jugendheim in Wipperfürth untergebracht und verärgern durch ihr dreistes und freches Verhalten die Bevölkerung.
So stehlen sie Äpfel und bewerfen, als ihnen dies von der Verwalterin untersagt wird, diese mit Äpfeln. Dem einschreitenden Polizeibeamten erklärt der Führer des Fähnleins, Josef Wirtz (geb. 16.2.1915, Heckinghauserstr. 74, Wuppertal-Barmen), er habe seinen Jungen durch das Entwenden der Äpfel den "Nationalsozialismus der Tat" erklären wollen, nach dem Motto "Gemeinnutz geht vor Eigennutz".
Zudem trampeln sie eine frisch gemähte Wiese platt und stören durch lautes Gegröhle und Getrommel eine Hindenburg-Gedenkfeier, die Pfarrer Hunke aus Wipperführt im Wipperführter Jugendheim veranstaltet. Auf ihr Verhalten angesprochen, erklärt Wirtz: "Dann wollen wir jetzt singen: 'Großer Gott, wir loben dich.'"
Außerdem kommt es zu einer Schlägerei mit dem Wipperfürther Jungvolk, in deren Verlauf Wirtz den Jungen einen Wimpel entreißt. Als ein Polizeibeamter Wirtz am nächsten Tag auffordert, wegen des Vorfalls zum Bürgermeister zu kommen, lässt er seine Jungen antreten und erklärt, "Den Wimpel haben wir erobert, den kriegt keine Sau wieder!" Erst nachdem der Wimpel dann beschlagnahmt wird, erhält das Wipperfürther Jungvolk ihn wieder
Überdies bezeichnet Wirtz das Hissen von schwarz-weiß-roten Fahnen anlässlich des Todes von Hindenburg als "erbärmlich und unverschämt".
Die Vorfälle werden von der Ortspolizeibehörde Wipperführt gemeldet und von der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Köln an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin weitergeleitet. Außerdem erhält der Kölner Regierungspräsident Bescheid, der sich wiederum unter anderem an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz wendet. Zudem wird der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in Kenntnis gesetzt, der daraufhin beim Jugendführer des Deutschen Reiches die Absetzung des Fähnleinführers Wirtz fordert.(1)
Auf Anordnung des Personalamtes der RJF wird Fähnleinführer Josef Wirtz wegen der Vorkommnisse in Wipperfürth am 20.9.1934 seines Führerpostens enthoben und eine Untersuchung der Angelegenheit eingeleitet.(2)
Das Personalamt der RJF teilt dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung am 15.11.1934 mit, dass die Führung des Gebietes 10 (Ruhr-Niederrhein) die Angelegenheit untersucht habe und zu dem Ergebnis gelangt sei, dass "die Auffassung des Wirtz in keiner Weise mit der Hitler-Jugend und dem Nationalsozialismus übereinstimmt".
Wirtz sei daher unter sofortiger Aberkennung seines Dienstranges aus der HJ ausgeschlossen worden.(3)
Josef Wirtz legt gegen seine Beurlaubung als HJ-Führer und seinen Ausschluss aus der HJ bei der Reichsjugendführung Beschwerde ein. Das Personalamt der RJF kommt nach eingehender Untersuchung des Falles jedoch zu dem Schluss, dass die "Verfehlungen, wie z.B. die Beleidigung des verstorbenen Reichspräsidenten so groß sind, dass eine Rehabilitierung nicht gerechtfertigt ist". Ein Gesuch um Wiederaufnahme in die HJ wird daher abgelehnt.(4)