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Ereignisse
1930
März

Richtlinien der HJ 1930

Im März 1930 gibt die Reichsleitung der HJ neue Richtlinien mit folgendem Aufbau heraus:

  • "A. Vorwort
  • B Aufbau und Organisation
    I. Im Allgemeinen
    II. Im Einzelnen
    Reichsleitung
    Einzelämter des Arbeitsgebietes:
    1. Geschäftsführung
    2. Kasse
    3. Presse
    4. Propaganda
    5. Nachrichtendienst
    6. Kultur
    7. Sozialpolitik, Jugendschutz
    8. Landjugend
    9. Scharamt
    10. Jungmannschaft
    11. Grenzlandamt
    12. Bund deutscher Mädels
    13. Schülerbund
    14. Jungfrontverlag
    Die Gauleitung
    Die Bezirksleitung
    Der Ortsgruppenführer
    Die Stützpunkte
  • C. Verschiedenes
    I. Hitler-Jugend und S.A.
    a) Übertritt
    b) Verschiedenes
    II. Hitler-Jugend und Partei
    a) Allgemeines
    b) Organisation
    III. Bekleidung und Ausrüstung der H.J.
    IV. Kenntlikchmachung der Führer
  • D. Einzelrichtlinien
    I. der Geschäftsführung
    1) Allgemeines
    2) Besonderes
    3) Berichte der Führer
    4) Zur Erleicherung des Geschäftsbetriebes
    II. Kassenrichtlinien
    III. Presseamt
    1) Eigene Presse
    2) Fremde Presse - Bearbeitung
    IV Richtlinien der Propaganda
    A) Allgemeines
    B) Möglichkeiten
    1) Abzeichen und Uniformen
    2) Sturmjugend und "DIe junge Front"
    3) Flugblatt, Plakate in Wort und BIld, Klebezettel
    4) Prechabend und Versammlung
    5) Presse: Parteiorgane und befreundete Jugendschriften
    C) Durchführung
    V. Nachrichtendienst
    VI. Kultur
    VII. Richtlinien für das Scharamt
    VIII. Jungfrontverlag
    IX. Amt für Jugendschutz und Jugendrecht
    X. Aussenamt"

zu B (Auswahl):

Die HJ, die Jugendorganisation der NSDAP, ist ein eingetragener Verein und ist "im Auftrag von Adolf Hitler" tätig. Sie gliedert sich in Gaue, Bezirke, Ortsgruppen (mit der möglichen Unterteilung in Zellen und Abschnitten) und Stützpunkte (diese fassen Hitlerjungen zusammen, die noch keiner Ortsgruppe angehören, insbesondere solche unter 6 Mitgliedern). Ihre Reichsgeschäftsstelle liegt in Plauen. Alle Mitglieder ab 18 Jahren sind Parteimitglieder.
Die aktiven Mitglieder im Alter von 16 bis 18 Jahren sind die sog. Scharjungen und sind in Scharen und diese wiederum in Gruppen aufgeteilt. Die Jüngeren im Alter von 14 bis 16 Jahren bilden die Jungmannschaft. Abzeichen ist die aufgehende Sonne mit dem Hakenkreuz.

Das Grenzlandamt hat die Aufgabe "Verbindung mit den Deutschen jenseits unserer Grenzen" zu pflegen "unter der Erkenntnis, ein starkes Reich garantiert die besten Erfolgsmöglichkeiten grossdeutscher Grenzlandarbeiter".

Der BDM bildet eine eigene Organisation, untersteht aber der Reichsleitung.

Der NS-Schülerbund ist seit dem 17.11.1929 eine selbständige, unmittelbar der Parteileitung unterstehende Organisation. Seine Aufgabe ist der "Kampf in der Schule". Aktionen außerhalb der Schule erfordern das Einverständnis der HJ. Jeder Leiter eines Schülerbundes muss HJ-Mitglied sein (wenn es die "Umstände erfordern" als passives Mitglied).

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