5. und 12. März 1933: Reichstags- und Kommunalwahlen

Die Märzwahlen 1933, nur noch in Grundzügen eine demokratische Veranstaltung, waren die letzten Wahlen vor Anbruch der nationalsozialistischen Diktatur.

Der Wahlkampf war überschattet vom nationalsozialistischen Terror, der nach der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom 28.Februar im Schutz staatlicher Legitimation vorgetragen werden konnte. So war die gesamte linke Presse zum Schweigen gebracht worden und selbst Wahlkampfveranstaltungen angesehener bürgerlicher Politiker wurden gesprengt.

Trotzdem erfüllten sich die Hoffnungen der NSDAP hinsichtlich des Wahlergebnisses nicht. Zwar war sie stärkste Partei geworden, aber sie war für eine Änderung der bestehenden Verfassung auf die anderen Parteien angewiesen. Die Regierungskoalition unter Hitler verfügte über 51,9% der Stimmen. Demgegenüber kam die SPD an ihre gewohnten Mandatszahlen heran und die KPD war drittstärkste Partei geworden. Gleichwohl erhöhte Hitler den Druck auf die Gegner des Nationalsozialismus und legte zugleich das „Ermächtigungsgesetz" zur Abstimmung vor, das die Zustimmung zu einer Änderung der Verfassung erforderte.

Unter irregulären Bedingungen passierte das Gesetz am 23.März 1933 das Parlament. Dem Gesetz zufolge wurden alle Parteien außer der NSDAP abgeschafft, die Länderregierungen und -parlamente aufgelöst, der Reichsrat liquidiert sowie der Reichstag zur Bedeutungslosigkeit verdammt.