Synode

Der Begriff Synode kommt aus dem Griechischen, wo er eine Versammlung bezeichnete, und meint im Deutschen Versammlungen von Geistlichen und Laien zur Beratung kirchlicher Angelegenheiten.

In der evangelischen Kirche behandeln Synoden, deren Teilnehmer aus den einzelnen Gemeinden delegiert oder gewählt werden, ähnlich wie Parlamente Fragen der kirchlichen Selbstverwaltung, der innerkirchlichen Gesetzgebung und Rechtsetzung. Sie üben das Mitspracherecht der Kirche gegenüber dem Staat aus, z.B. wenn es um den Religionsunterricht geht, und bestimmen neben den Bischöfen die theologischen Richtlinien ihrer Kirche.

Bekenntnissynoden fanden ab Anfang 1934 statt, als Abwehr gegen die Eingriffe der von Anhängern des Nationalsozialismus dominierten Deutschen Christen (DC) in Rechte, Organisation und Ämterbesetzung in der evangelischen Kirche. Fast noch gewichtiger als Entstehungsgrund war aber der „Bekenntnisnotstand“, in dem sich viele evangelische Laien und Pfarrer durch die DC und deren Entfernung von ihren Glaubensgrundlagen, insbesondere der Bibel sahen. Mit dem Namen ‚Bekenntnissynode“ verband sich der Anspruch, die eigentlich rechtmäßige Vertretung der evangelischen Kirche zu sein und sie neu zu ordnen.