Herbert Linden

Herbert Linden (14.9.1899 -27.4.1945) studierte Medizin und promovierte 1923. Zwei Jahre später erhielt er seine Approbation als Arzt und trat in die NSDAP ein. Zunächst arbeitete er in Heidelberg, bis er 1931 wissenschaftlicher Angestellter zunächst im Reichsgesundheitsamt, ab November 1933 im Reichsministerium des Inneren wurde, wo er bald zum Referatsleiter für Gesundheitswesen und Volkspflege in der Abteilung IV aufstieg.

Linden trat einerseits mit Veröffentlichungen und Gesetzeskommentaren, andererseits als Beirat, Sachverständiger oder Mitglied in Gremien hervor, die sich mit verschiedenen Aspekten der Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie befassten, als da wären: der Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik, die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Alkoholismus, die Reichsarbeitsgemeinschaft für Volksernährung, der Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes.

Darüber hinaus war Linden an den Planungen für die sogenannte Kinder-Euthanasie beteiligt. Unter dem Mantel wissenschaftlicher Forschungsvorhaben wurde von Ärzten und Hebammen ab August 1939 verlangt, den Gesundheitsämtern Kinder mit bestimmten Missbildungen zu melden, die an den „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ weitergeleitet wurden. Drei Gutachter entschieden, ohne die Kinder gesehen zu haben, ob sie in „Kinderfachabteilungen“ überwiesen werden sollten. Dort wurden bis Kriegsende an die 5000 kleine Patienten ermordet.

Ab Juli 1939 arbeitete Linden auch in einer Planungsgruppe der Kanzlei des Führers für die sogenannte Aktion T4 zur Ermordung von behinderten oder geisteskranken Erwachsenen mit. Er gab außerdem den Anstoß zur Gründung der „Reichsarbeitsgemeinschaft Pflege- und Heilstätten“, an die ab Oktober 1939 Meldebögen über Patienten bestimmter Gruppen abzuliefern waren. Meist wurde nur aufgrund der Angaben auf diesen Formularen von drei Gutachtern über Leben und Tod entschieden. Herbert Linden fungierte zeitweise als Obergutachter.

Nach dem Abbruch der Aktion T4 wurde er am 23. Oktober 1941 zum Reichsbeauftragten für die Heil- und Pflegeanstalten ernannt. Seine planungswirtschaftliche Aufgabe bestand dabei vorwiegend darin, in den besonders luftkriegsgefährdeten Städten Nord- und Westdeutschlands Ersatzkrankenhäuser für zerstörte oder zusätzliche für größere Verletztenzahlen bzw. Unterkünfte für Ausgebombte und Soldaten zu schaffen. Dafür mussten die Heil- und Pflegeanstalten geräumt und die Psychiatriepatienten verlegt werden, was für die meisten das Todesurteil war.

Wenige Tage vor der bedingungslosen Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschen Reichs beging Herbert Linden Selbstmord in Berlin.