Rassismus

Bereits im 19. Jahrhundert hatten Rassefanatiker wie Gobineau und Chamberlain eine biologistische und sozialdarwinistische Hierarchisierung der Menschheit vorgenommen. Juden wurden als „Schmarotzer" und „Zerstörer des Volkskörpers" auf der untersten Stufe eingeordnet und auch die slawischen „Völker" gegenüber der „arischen Rasse" als minderwertig betrachtet. Kernpunkt dieser neuartigen, sich pseudowissenschaftlicher Argumente bedienenden Rassenlehre war die Annahme, dass soziale Phänomene auf biologische Gesetzmäßigkeiten zurückzuführen seien.

Der nationalsozialistische Rassismus kulminierte im Mythos vom jüdisch-bolschewistischen Weltfeind, der seit 1918 zum Kampf gegen die arische, sprich deutsche „Herrenrasse" angetreten war. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden Antisemitismus und Rassenhass zur Staatsdoktrin erhoben und „Rassenkunde" an deutschen (Hoch-)Schulen unterrichtet, um die zukünftigen Generationen auf die Rassenpolitik der „Ausmerze" und „Aufartung" einzustimmen. Gleichzeitig lieferten die bis dahin relativ unbedeutenden Wissenschaften wie Rassenhygiene und Eugenik Legitimation und Anweisung für die Errichtung einer neuen homogenen deutschen Volksgemeinschaft, in der es keinen Platz für die „Gemeinschaftsfremden" gab.

In die Kategorie der „Volks- und Reichsfeinde" fielen alle tatsächlichen und vermeintlichen politischen Gegner. Der Rassenwahn traf zunächst und in erster Linie die Juden. Auch Roma und Sinti sowie „Asoziale" und Homosexuelle wurden rassenpolitisch verfolgt, ferner bestimmte Gruppen der sowjetischen Kriegsgefangenen, der Zwangsarbeiter und andere „fremdvölkische" Gruppen. Behinderte gehörten - quasi als Versuchsobjekte - zu den ersten Opfern der Rassenideologie. Ein weiteres düsteres Kapitel des Rassenwahns der Nationalsozialisten bildeten die vom Erbgesundheitsgericht verfügten Zwangssterilisationen auf der Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", das bereits im Juli 1933 erlassen worden war.