Assessor(in)

Assessor und Assessorin ist eine deutsche Berufs- und Dienstbezeichnung. Die Bezeichnung darf von Akademikern geführt werden, die nach einem Hochschulstudium und erster Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie dem Absolvieren des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zweite Staatsprüfung abgelegt haben und die in Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, die Große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben.

Ein Assessor/in besitzt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) die Befähigung zum Richteramt. Assessoren werden auch als Volljuristen bezeichnet.