Kastellan

Berufs- oder Amtsbezeichnung für Burg-oder Schlossvogt oder Aufsichtsbeamter in Schlössern, Burgen oder größeren öffentlichen Gebäuden. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen mit der ursprünglichen Bedeutung „zum Kastell gehörig“. Ein Kastellan kann heutzutage für Verwaltungs-, Forschungs- aber auch für Hausmeisteraufgaben oder Führungen zuständig sein.