Gemeinschaftsempfang

Der Rundfunk wurde vom NS-Regime und hier namentlich von Propagandaminister Goebbels als eines der wesentlichen Instrumente zur Verbreitung der NS-Ideologie erkannt auf gefördert. Rundfunkhören wurde gar zur „staatspolitischen Pflicht" erklärt. Insbesondere durch die preisgünstigen „Volksempfänger" konnte ein immer breiter werdendes Publikum erfasst werden.

Ein wirkungsvolles Druckmittel zur Erreichung der propagandistischen Absichten war der verordnete „Gemeinschaftsempfang" in Schulen und Behörden sowie die Nötigung, „staatspolitisch wichtige" Sendungen in Gaststätten und Betriebe zu übertragen. So wurden Reden Hitlers und anderer Personen aus der Staats- und Parteiführung verbreitet; durch Reportagen von Parteitagen, Staatsakten, Eröffnungen von Ausstellungen und Autobahnabschnitten sollten alle Volksgenossen an den Selbstinszenierungen des Regimes teilhaben.