Wechsel der Zuständigkeit in der KLV
Im Rundschreiben KLV 6/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung wird unter dem 1. Mai 1944 mitgeteilt:
„1. Gauleiter Wächtler hat mich gebeten, ihn von seinen Aufgaben innerhalb der KLV zu entbinden. Ich habe diesem Wunsche im Einvernehmen mit dem Leiter der Partei-Kanzlei stattgegeben und spreche dem Gauleiter Pg. Wächtler meinen Dank und meine Anerkennung für die in der KLV geleistete Arbeit aus.
2. Die dem Schulbeauftragten KLV übertragenen Aufgaben nehme ich selbst wahr. Weitere Anweisungen ergehen.
gez. v. Schirach.“