Reichsjustizministerium berichtet über jugendliche Cliquen
Anfang 1944 beklagt das Reichsjustizministerium die verstärkte Bildung von Jugendgruppen außerhalb der Hitlerjugend (HJ). In einem Bericht fasst es Vorfälle in verschiedenen Städten zusammen:
In Erfurt, Magdeburg und Wismar haben sich Jugendliche zusammengetan, um gemeinsam Diebstähle zu begehen. In Celle und Königsberg überfallen jugendliche Cliquen angeblich Passanten und Angehörige des HJ-Streifendienstes. In Berlin und Frankfurt am Main verüben Jugendliche Diebstähle und Einbrüche. Auch in anderen Städten kommt es zu Diebstählen und Überfälle vor allem auf Hitlerjungen.
Im Ruhrgebiet und im Rheinland stehen Edelweißpiraten in Opposition zur Hitlerjugend. Jeden Abend haben sie ihre Zusammenkünfte und machen unter anderem auch Überfälle auf die HJ. In Köln treiben Edelweißpiraten angeblich Propaganda für die bündische Jugend und verteilten Flugblätter. In Leipzig und anderen Städten organisieren Jugendliche sich mit dem Zweck, sich gegen die staatliche Jugenderziehung aufzulehnen und gegen die HJ vorzugehen. Teilweise kommt es zu explizit politischen Aussagen wie etwa in Düsseldorf: "Nieder mit Hitler - wir wollen die Freiheit".
Diese politisch-oppositionellen Gruppen kommen nach Meinung des Berichts aus der Bündischen Jugend. Nach dem Verbot der Bündischen Jugend durch die Nazis sei es zu "einer größeren Anzahl wilder Cliquenbildung" gekommen. Um diese "illegalen Nachfolger der bündischen Gruppen" zu bekämpfen, hat die Reichsjugendführung in Düsseldorf eine besondere Zentralstelle "West" eingerichtet, die von 1937 bis 1938 existiert. Nach Ausbruch des Krieges kommt es wieder vermehrt zur Gruppenbildung. Die Feindschaft zur HJ rühre daher, dass in den Gruppen im wesentlichen Jugendliche waren, die nicht in der HJ oder daraus ausgeschieden seien.
Die bekannteste politische Gruppe sei die der Edelweißpiraten. Ausgehend von Köln und Düsseldorf habe sie sich schnell ausgebreitet. Zum Auftreten der Edelweißpiraten gehöre die so genannte Kluft, also bestimmte Kleidungsmerkmale. Bei ihren Treffen singen die Edelweißpiraten bündische bzw. russische Lieder oder sprechen über ihre Wanderungen. Während Homosexualität laut Bericht selten vorkäme, haben die Jungen jedoch sexuellen Kontakt mit Mädchen. Meistens seien die Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren und üben selten einen Beruf langfristig aus.
Der Bericht stellt fest, dass es "zwischen den einzelnen Gruppen ein übereinstimmendes Erscheinungsbild" gebe. Daher müsse eine "Dachorganisation oder zumindest eine einheitliche Führung vorhanden" sein. Genauso wie die Verbindung zu Kommunisten ist dies für die Nationalsozialisten Anhaltspunkt zur Verfolgung der Gruppen.
Andere Jugendliche seien liberal eingestellt und tendierten zur "lässig-englischen Lebensführung". Der Ursprung dieser Gruppen liegt in Norddeutschland, besonders in Hamburg. Als besonders auffällig bezeichnet der Bericht die Swing-Jugend, die sich bereits vor dem Krieg zusammengefunden habe. 1939 und 1940 gibt es Tanzveranstaltungen mit 5 bis 6000 Besuchern. Nach dem Tanzverbot veranstalten sie Hauspartys. Die Jugendlichen interessieren sich mehr für Musik als den Kriegsverlauf. Gekleidet seien die Mitglieder in englischer Mode, zum Beispiel geschlitzte Jacken in schottischen Mustern und Regenschirm.
"Kriminelle" Jugendgruppen seien "Zeichen typischer, zum Teil kriegsbedingter Verwahrlosung". Der Ministeriumsbericht teilt die Angehörigen dieser Gruppen mit rassistischen Kriterien ein: "Ihre Mitglieder setzen sich fast ausnahmslos aus Angehörigen erbbiologisch minderwertiger, asozialer Sippen zusammen". Diese Gruppen verfolgen keine politischen Ziele.
Der Bericht des Justizministeriums versucht, die Ursachen der Cliquenbildung herauszufinden. Als Grund für die "kriminellen" Gruppen nannte er die durch den Krieg bedingte "mangelnde Beaufsichtigung und Beobachtung kriminell besonders anfälliger Jugendlicher".
Die Ursachen für die Entwicklung liberalistisch-individualistischer und politischer Tendenzen seien jedoch andere:
Zum einen seien die Gruppen weitgehend sich selber überlassen. Die Hitlerjugend, deren Aufgabe es eigentlich sei, den Jugendlichen Angebote zu machen, könne dies nicht mehr leisten. Viele HJ-Führer waren in die Wehrmacht eingezogen worden und der HJ-Dienst selber wurde so vernachlässigt. Auch das "Bestreben zur Selbständigkeit" der Jugendlichen könne durch das Elternhaus nicht mehr geleitet werden, da der Vater meistens im Krieg sei. Genauso bewirke die "mangelnde Betreuung durch das Elternhaus" die "sexuelle Verwahrlosung".
Ein großes Problem stellen zum anderen die Arbeitsbedingungen dar. Die Jugendlichen müssen teilweise an anstrengenden und unangenehmen Arbeitstellen arbeiten. Außerdem kämen die Jugendlichen in Kontakt mit ausländischen Zwangsarbeitern.
Die Jugendlichen sehen sich oft im Gegensatz zur Hitlerjugend. Erteilt ihnen ein Polizist Befehle, so der Bericht, gehorchen sie meist. Doch die Hitlerjungen seinen meist im gleichen Alter wie die unangepassten Jugendlichen und so käme es "bald zu Schlägereien zwischen Cliquenangehörigen und dem HJ-Streifendienst". Teilweise gäbe es auch kommunistische Tendenzen.
Die extremen Lebensbedingungen im Krieg, besonders die Luftangriffe führen dazu, dass ein Freizeitleben der Jugendlichen unmöglich wird. Die HJ ist nur noch im Kriegseinsatz tätig. Somit suche der Jugendliche "Gesellschaft, die ihm Freude bringt, die ihn aufheitert und Abwechslung verschafft".
Der Bericht versucht, die Ursachen für den Zusammenschluss von Jugendlichen zu analysieren. Dabei nennt er hauptsächlich die "Verwahrlosung" der Jugendlichen, nicht aber den Umstand, dass die Jugendlichen in die Hitlerjugend gezwungen und durch das NS-System reglementiert und verfolgt werden. Dass sie sich dem entziehen wollen, führt das Justizministerium nicht auf.
Die Jugendcliquen sollen bekämpft werden. Zum einen gehen HJ in Zusammenarbeit mit der Sicherheitspolizei und der Justiz dagegen vor. Rechtlich können die Jugendlichen etwa wegen Verabredung zum Hochverrat, Nötigung, Landfriedensbruch, der Bildung bewaffneter Banden, der Teilnahme an staatsfeindlichen Verbindungen und Diebstahl verfolgt werden. Zudem würde oft gegen das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien und das Verbot der bündischen Jugend verstoßen. Teilweise werden die "bündischen Umtriebe" auch in der Wehrmacht fortgesetzt.
Die Anführer der Gruppen sollen streng bestraft werden, während Mitläufer mit leichten Strafen davonkommen sollen, um eine Solidarisierung zu vermeiden. Leichte Strafen seien Verwarnungen oder Jugendarrest Schwere Bestrafungen dagegen die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager für bis zu drei Monaten, Gefängnis oder - als härteste Verfolgungsmaßnahme - ein "polizeiliches Jugendschutzlager", also ein KZ für Jugendliche.
Der Bericht im Wortlaut:
„Jugendliche Cliquen und Banden.
Die Gefährdung und Kriminalität der Jugend findet ihren besonderen Ausdruck in der Bildung jugendlicher Cliquen und Banden. Namentlich seit Kriegsbeginn, vor allem aber nach Einsatz der Terrorangriffe mehren sich die Meldungen über Vereinigungen Jugendlicher, die teils kriminelle, teils aber auch politische oder weltanschauliche Tendenzen verfolgen:
So heißt es in einem früheren Lagebericht aus dem Bezirk Naumburg, dass sich in Erfurt und Magdeburg ganze Banden Jugendlicher herumtreiben, die Diebstähle schwerster Art, auch auf Bahnhöfen und an Feldpostgütern begehen.
Celle berichtet von einer Al-Capone-Bande, die in der Dunkelheit im Stadtzentrum Passanten überfallen und verprügeln.
Stettin klagt über jugendliche Einbrecher, die die Straftaten nach amerikanischer Art ausführen wollten.
In Königsberg wurde die Bevölkerung durch Gerüchte über die Tätigkeit jugendlicher Banden erheblich beunruhigt. Tatsache war, dass Überfälle auf Angehörige des HJ-Streifendienstes, Einbruchdiebstähle und andere Straftaten vorkamen. Nach Festnahme von 50-60 Jugendlichen und der Durchführung von Strafverfahren trat Ruhe ein.
Nach einem neueren Bericht schlossen sich in Wismar Jugendliche zu einer Vereinigung »Blauer Dunst« zusammen. Sie stahlen fortgesetzt in den Jahren 1942/1944.
In Berlin beging eine größere Bande von 15-17-jährigen Jugendlichen eine große Anzahl von Einbrüchen, vor allem in Bäckereien, Lebensmittel- und Zigarrengeschäften sowie in Gastwirtschaften, Trinkhallen und Verkaufsbuden. Nebenher verübten sie zahlreiche Fahrraddiebstähle.
In Frankfurt a.M. fiel eine Bande von Jugendlichen auf, die innerhalb von 4 Monaten rund 70 einfache und schwere Diebstähle ausübten.
In Mährisch-Schömberg trat eine Bande namens »Silan« zutage. Sie verübten zahlreiche Bandendiebstähle, einen Raub, einen Erpressungsversuch, Sachbeschädigung, Urkundenfälschungen und Betrügereien. Auch wurden Auslandssender abgehört.
In Alfeld bei Hildesheim bildete sich ein Schlangenklub, deren Mitglieder Angehörige der HJ belästigten und Diebstähle und andere Straftaten verübten.
In Gelsenkirchen war eine Bande von etwa 50 Jugendlichen bei Diebes- und Raubfahrten am Werke. Sie nannten sich »Edelweißpiraten«, hatten allabendlich ihre Zusammenkünfte und standen in Opposition zur HJ. Gleiche Beobachtungen wurden u.a. in Essen, Bochum und Wattenscheid gemacht. In Köln sind die Edelweißpiraten ebenfalls bekannt geworden. Sie trieben Propagandaaktion für die bündische Jugend und druckten Flugblätter.
Düsseldorf weiß von Edelweißpiraten zu berichten, die neben harmlosen Klingelpartien Straßenpassanten verprügelten. In einigen Fällen schmierten sie anderen Volksgenossen menschlichen Kot ins Gesicht. Die Überfälle auf HJ-Angehörige steigerten sich besonders.
Gleiche Verhältnisse zeigten sich z.B. in Leipzig. Dort bildete eine große Anzahl von Jugendlichen einen parteiähnlichen Zusammenschluss, um sich gegen die staatliche Jugenderziehung aufzulehnen und Angehörige der HJ zu misshandeln.
In Wismar/Meckl. gründeten Jugendliche die Ringbande mit gleicher Zielsetzung. Sie beabsichtigten darüber hinaus Störung der Ruhe und Ordnung im Staat und waren bereit, bewaffnet gegen die Polizei vorzugehen. Im Falle der Revolution beabsichtigten sie, den HJ-Streifendienst und die HJ-Führerschaft an Bäumen aufzuhängen. Ihre Einstellung war bewusst antideutsch.
In Düsseldorf druckte die Bande »Club der goldenen Horde« Plakate mit der Aufschrift: »Nieder mit Hitler - wir wollen die Freiheit«.
In Duisburg fielen die Edelweißpiraten oder Kittelbachpiraten auf, die in Opposition zur HJ standen.
Schließlich liegen viele Berichte von illegalen Jugendvereinigungen vor, die im Wesentlichen liberal mit deutlicher Blickrichtung zur »lässig-englischen« Lebensführung eingestellt sind. Hauptvertreten sind die sog. Swing-Cliquen, die namentlich in Hamburg besonders beobachtet werden konnten, aber auch in anderen Teilen des Reiches, so z.B. in Dresden und Wien, auftreten.
2. Dieser Ausschnitt allein genügt, um zu erkennen, dass wir drei verschiedene Arten von Cliquen und Banden vor uns haben.
a) Die politisch-oppositionellen Cliquen,
b) die liberalistisch-individualistischen Cliquen,
c) die kriminell-asozialen Banden.
Die Entwicklung zeigt deutlich, dass sie zunächst in Großstädten auftraten, sich aber dann auch aufs Land (annehmbar durch Evakuierungsmaßnahmen) verlagert haben.
Um eine wirksame Bekämpfung dieses Unwesens zu gewährleisten, ist zunächst die Untersuchung darüber erforderlich, wie es zu diesen Cliquen und Banden gekommen ist, nach welchen Eigengesetzen sie leben und ob und welche Gefahren sie für den Staat und die Jugenderziehung bilden.
Zu a): Politisch-oppositionelle Cliquen.
Diese Vereinigungen leiten zum Teil ihren Ursprung von der sog. bündischen Jugend ab. Es ist deshalb erforderlich, einen kurzen Blick auf die früheren Jugendbewegungen zurückzuwerfen. Um die Jahrhundertwende entstand eine Jugendbewegung, die aus der Sehnsucht entsprang, sich gegen die bürgerliche Verflachung des wilhelminischen Zeitalters zu wehren und der Jugend durch die Natur ein wirkliches Erleben zu vermitteln. Dieser an sich gute Gedanke wurde im Laufe der Zeit von einer jugendlichen Eigenständigkeit überwuchert, die bald die Trennung der Jugend vom Volksganzen vollzog. Es wurde eine Vielzahl von Organisationen geschaffen, die jede in ihrer eigenen Ideenwelt und als Bund über das Jugendalter hinaus wirken sollte. Während die HJ die Jungens und Mädels zu tüchtigen Volksgenossen erziehen und zur Gemeinschaft zuführen will, bezweckten jene Bünde gerade ein Sonderleben außerhalb der Volksgemeinschaft. Ihr Bund war ihr Leben, gab ihnen den alleinigen Lebensinhalt. Sie redeten der Männerfreundschaft das Wort und förderten dadurch in erschreckendem Maße die Homosexualität in den Reihen der kritiklosen Jugend. Anstelle der Gemeinschaftserziehung wählten sie das Prinzip der Auslese und setzten sich die Sonderbündelei oder den Schicksalsbund zum Ziel. Der Junge selbst hatte, wodurch sich der erhebliche Zuspruch erklärte, das befriedigende Gefühl, eine eigene Weltanschauung - die genau gesehen höchst unklar war - zu besitzen. Darüber hinaus blieb das Erlebnis der bündischen Jugend in einer falschverstandenen Romantik hängen, die zum Teil in ein wildes Räuberdasein oder schließlich im Strichjungentum ausartete. Nach dem Umbruch wurden die bündischen - konfessionellen und politisch gegnerisch eingestellten Jugendverbünde aufgelöst oder eingeschmolzen. Bald kam es aber wieder zu einer größeren Anzahl wilder Cliquenbildung, die als illegale Nachfolger bündischer Gruppen gelten mussten.
Zu ihrer Bekämpfung wurde von der Reichsjugendführung eine besondere Zentralstelle »West« mit dem Sitz in Düsseldorf errichtet, die von 1937 bis 1938 bestand. Mit Ausbruch des Krieges stieg die Entwicklung erneut an. Die politisch-oppositionellen Gruppen sammelten sich zumeist um bündische oder marxistische Elemente und erfassten im wesentlichen Jugendliche, die der HJ bisher nicht angehört hatten oder aus der HJ ausgeschieden waren. Daraus erklärt sich zum Teil die HJ-feindliche Einstellung.
Die bekannteste politisch-oppositionelle Gruppe ist die der Edelweißpiraten. Ihren Ausgangspunkt haben sie im Westen, namentlich in Köln und Düsseldorf genommen, haben sich aber bereits über weite Gebiete des Reichs erstreckt. Der Kölner Jugendrichter hat kürzlich in einem Bericht ihre Entwicklung und ihr äußeres Erscheinungsbild gekennzeichnet. Sie tragen das Edelweißabzeichen auf oder unter dem linken Rockaufschlag oder aber bunte Stecknadeln in der Farbe des Edelweißes oder in schwarz, rot und gelber Farbe. Soweit sie der HJ angehören, finden sich diese Abzeichen auch offen oder versteckt an der Uniform. Häufig sieht man auch das Totenkopfabzeichen. Die vorschriftsmäßige Kluft der Edelweißpiraten ist: Kurze Hose, weiße Umlegesocken, kariertes Hemd, weißer Pullover und Schal sowie Windjacke. Hinzu kommen besonders lange Haare. In der linken Socke wird ein Kamm, in der rechten ein Messer getragen. Soweit den Bünden Mädchen angehören, tragen diese neben weißen Umlegesocken weiße Pullover oder Kletterwesten. Namentlich in wärmeren Jahreszeiten ziehen sie zu Hunderten zu Fuß, mit dem Rad oder mit der Bahn nach außen. Sie unterscheiden Treffs und Fahrten. Meist täglich treffen sie sich in der Dunkelheit an Straßenecken, in Torwegen oder in Parks. Sie singen gemeinsame Lieder, die meist dem bündischen Gut entstammen oder sich mit russischen Sitten befassen, tauschen Fahrtenerlebnisse aus und berichten über Straftaten. Homosexualität kommt nur selten vor. Dafür üben sie mit den weiblichen Angehörigen den Geschlechtsverkehr aus. Die Jungens gehören überwiegend den Altersklassen von 14 bis 18 Jahren an. Es stoßen aber auch Halberwachsene und Erwachsene zu ihnen. Besonders die Führer, die sich meist als roh und intelligent auszeichnen, stammen aus früheren Bünden oder sind aus politischen Parteien hervorgegangen. Die Mitglieder haben vielfach einen Beruf nicht erlernt oder befinden sich in ständig wechselnden Arbeitsstellen. Häufig sind unter ihnen Arbeitsbummelanten anzutreffen. Die Organisation selbst ist in Gruppen aufgeteilt, deren Bezeichnung sich nach Straßen, Plätzen, Parks oder Bunkern richtet. Erstaunlich ist hierbei, dass zwischen den einzelnen Gruppen ein übereinstimmendes Erscheinungsbild zu erkennen ist. Der Schluss liegt nahe, dass eine Dachorganisation oder zumindest eine einheitliche Führung vorhanden ist, die die Richtlinien gibt. Gewissheit besteht hierüber jedoch nicht.
Die hier geschilderte Erscheinungsform zeigt sich in ihrer Struktur, wenn auch mitunter variiert, bei anderen Cliquen, die unter den verschiedensten Bezeichnungen auftreten, so z.B. Mob, Blase, Meute, Platte oder Schlurf. Sie lehnen sich meist an bündisches Gedankengut an, ohne es bewusst in sich aufzunehmen, und unterhalten zu anderen Cliquen mitunter Querverbindungen freundschaftlicher oder feindlicher Art.
Wie die oben angeführten Beispiele erkennen lassen, sind sie meist von einer HJ-feindlichen Einstellung getragen, hassen alles Disziplinierte und stellen sich somit gegen die Gemeinschaftsordnung. Sie sind aber nicht nur einseitig politisch-oppositionell (neuerdings steigert sich ihre Einstellung zum Teil bis ins staatsfeindliche hinein), sondern zufolge ihrer Zusammensetzung vielfach auch kriminell-asozial, so dass man zwischen beiden Bünden eine klare Trennungslinie oft nicht ziehen kann.
Zu b): Liberalistisch-individualistische Cliquen.
Sie nehmen ihren Ursprung in Norddeutschland, namentlich in Hamburg. Die auffälligste Erscheinung unter diesen gefährdeten Gruppen ist die sog. Swing-Jugend, über die aus verschiedenen Teilen des Reiches berichtet wird. Ihren Ausgangspunkt hat sie in Hamburg. Diese Cliquen gehen vom Drang zum Amüsieren aus und nehmen fortlaufend einen ans Kriminell-Asoziale grenzenden Charakter an. Bereits vor dem Kriege schlossen sich in Hamburg Jungen und Mädchen zusammen, die mehr aus sozial bessergestellten Schichten stammten, auffällig lässige Kleidung trugen und für englische Musik und englischen Tanz schwärmten. Von der Flottbecker Clique wurden um die Jahreswende 1939-1940 geschlossene Tanzfeste veranstaltet, die von 5-600 Jugendlichen besucht wurden und sich durch einen hemmungslosen Swing-Betrieb hervorhoben. Nach dem Tanzverbot wurden Hausfeste veranstaltet, in denen vor allem sexuelle Ausschweifungen vorkamen. Die gesamte Lebensführung dieser Mitglieder kostete erhebliches Geld, welches sie sich durch strafbare Handlungen, insbesondere durch Diebstähle zu verschaffen suchten. Die Sucht nach englischer Tanzmusik und nach eigenen Tanzkapellen führte namentlich zu Einbrüchen in Musikaliengeschäften. Die Gier nach dem ihnen vornehm erscheinenden Leben in Klubs, Barbetrieben, Kaffeehäusern und Hausbällen verdrängte jeden Willen zu einer positiven Einstellung gegenüber den Zeiterfordernissen. Die Leistungen unserer Wehrmacht ließen sie unberührt, die Gefallenen wurden zum Teil verächtlich gemacht. Eine wehrfeindliche Einstellung ist hiernach deutlich erkennbar.
Nach außen hin treten die Mitglieder in an die englische Mode angelehnten Kleidern in Erscheinung. So tragen sie vielfach geschlitzte Jacken in schottischen Mustern und führen den Regenschirm mit sich. Als Abzeichen haben sie einen farbigen Frackhemdknopf im Rockaufschlag. Der Engländer wird von ihnen als die höchste Entwicklungsstufe betrachtet. Der falsch verstandene Begriff der Freiheit führt sie in Opposition zur HJ.
Diese Cliquen haben sich, zum Teil als Folgeerscheinung der Evakuierungsmaßnahmen, auch auf andere Gebiet übertragen. So gab es z.B. in Frankfurt a.M. den Harlem-Klub, bei dem Hausbälle übelster Art an der Tagesordnung waren. Wechselnder Geschlechtsverkehr wurde auch von den jüngsten weiblichen Mitgliedern hingenommen. Alkoholische Exzesse gaben diesen Festen, bei denen »geswingt« und »gehottet« wurde, das Gepräge.
Zu c): Kriminell-Asoziale Banden.
Diese Vereinigungen zeigen keine Besonderheiten. Sie sind ein Zeichen typischer, zum Teil kriegsbedingter Verwahrlosung. Ihre Mitglieder setzen sich fast ausnahmslos aus Abkömmlingen erbbiologisch minderwertiger, asozialer Sippen zusammen. Ihre persönliche Note zeigt meist ein gleiches Bild: unbestraft, willensschwach oder aber sehr aktiv (Rädelsführer), ungeartet, die Gemütsseite wenig entwickelt, mitunter schwachsinnig oder psychopathisch. Verführte Jugendliche aus sozial besser gestellten Schichten mit guten Gaben findet man so gut wie gar nicht unter ihnen. Bewusste weltanschauliche Ziele kennen sie nicht. Sie scharen sich kritiklos um einen Anführer, dem sie sich mitunter völlig unterwerfen.
3. Ursachen der vermehrten Cliquenbildung.
Der Zuspruch zu den kriminell-asozialen Gruppen ist, wie bereits erwähnt, im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Krieg die mangelnde Beaufsichtigung und Beobachtung kriminell besonders anfälliger Jugendlicher verursacht und sie den infizierenden Umwelteinflüssen in größerem Maße ausgesetzt sind.
Der Zuspruch zu den politisch-oppositionellen und liberalistisch-individualistischen Cliquen hat darüber hinaus andere Ursachen:
a) Die nicht einsatzfreudige Jugend ist sich viel selbst überlassen. Der HJ-Dienst wird möglichst versäumt. Begünstigt durch Verdunkelungsmaßnahmen, treffen sie sich auf den Straßen oder in den Parks, haben ein Musikinstrument zur Hand und bilden bald eine Gruppe, zu deren Fortentwicklung jeder etwas beiträgt. Es zeigt sich ein als Pubertätserscheinung zu wertender Trieb zum Gemeinschaftserlebnis, der durch den HJ—Dienst nicht befriedigt wird. Hinzu kommt, dass der HJ-Dienst nicht mehr in der Vertiefung abgehalten werden kann, wie es vor dem Kriege der Fall war. Die meisten Führer sind bei der Wehrmacht. Die Einheiten werden oft nur von Jugendlichen geführt, die gleichaltrig sind und nicht immer Führerqualitäten besitzen. Der Dienst selbst bietet wenig Neues. Der in jedem Jungen schlummernde Sinn für Romantik bleibt ohne Betätigung, zumal da die HJ aus Kriegsnotwendigkeiten bislang Fahrten nicht mehr unternahm. Daher zogen ältere, erfahrene Kameraden, die eine bündische Lebenshaltung verrieten, die Jugendlichen leicht an. Zunächst kam es nur zu kleinen Treffs, dann aber zwanglos zu Fahrten, die die Jugendlichen innerlich so erfassten, dass sie nunmehr den HJ-Dienst insgesamt verneinten.
b) Das Bestreben zur Selbständigkeit, welches bei gewissen Altersstufen in der Natur begründet liegt, kann durch das Elternhaus nicht in vernünftige Bahnen gelenkt werden, da der Vater meist im Felde steht, die Mutter aber dienstverpflichtet oder zu schwach ist, dem Treiben mit Nachdruck begegnen zu können.
c) Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist das Arbeitsproblem. Der Einsatz des Jugendlichen an einer seinen Neigungen nicht entsprechenden Arbeitsstelle sowie die an den Jugendlichen gestellten hohen Anforderungen zeigen bei ihm Unlust - oder Ermüdungserscheinungen, die zur Arbeitsbummelei führen. Dadurch gerät er mit Kreisen in Berührung, die ihn zum Schlechten hin beeinflussen. Der Verkehr mit ausländischen Arbeitern am Arbeitsplatz trägt dazu bei, im Jugendlichen liberalistische Wunschträume aufkommen zu lassen, deren Erfüllung er in der Verbindung mit gleichgesinnten Kameraden sucht.
d) Wie der Kölner Jugendrichter betont, wird durch einen Umstand der Gegensatz zur HJ besonders gesteigert. Solange der Schutzmann in Erscheinung tritt, wenn es gilt die Einhaltung staatlicher Maßnahmen, insbesondere der PolizeiVO zum Schutze der Jugend zu überwachen, kommt es im allgemeinen nicht zu Zwischenfällen. Der HJ-Streifendienst und die Jugenddienstpflicht brachten aber einen neuen Gesichtspunkt. Denn diejenigen, die Disziplin und Ordnung forderten, und die Fahrten unterbinden wollten, waren Altersgenossen. So kam es bald zu Schlägereien zwischen Cliquenangehörigen und dem HJ-Streifendienst, zu Zerstörungen und Beschädigung der HJ—Heime und schließlich zur Verfolgung einzelner Hitlerjungen. Hierin liegt zum Teil die Wurzel zur oppositionellen Einstellung gegen die Hitlerjugend und damit gegen den Staat. Bei manchen Zusammenschlüssen sprechen allerdings auch bolschewistische Erwägungen mit, die - von einem Anführer ausgestreut - bald einen reichen Nährboden finden.
e) Soweit sexuelle Verwahrlosung in Erscheinung tritt, ist diese meist in der mangelnden Betreuung durch das Elternhaus und somit in dem freien Verkehr unter den Jugendlichen begründet.
f) Eine besondere Verschärfung der illegalen Zusammenschlüsse brachten die Terrorangriffe. In der Freizeit besteht außerhalb des Kriegseinsatzes der HJ kaum noch eine Betätigungsmöglichkeit. Kinovorstellungen, Sportveranstaltungen und Sport ruhen in schwerbeschädigten Städten. Kommen die Jugendlichen abends müde von der Arbeit, so empfängt sie eine beschädigte Wohnung oder aber eine durch fliegergeschädigte Angehörige allzu beengte Behausung. Dann sucht sich der Jugendliche Gesellschaft, die ihm Freude bringt, die ihn aufheitert und Abwechslung verschafft. Soweit sie noch den Dienst in der HJ mitmachten, so ändert sich dies auch. Die HJ-Heime sind zerstört, der Dienst ist auf die Straße oder den Übungsplatz verwiesen.
Was die asozialen und kriminellen Jugendlichen anlangt, so werden sie durch die Terrorangriffe in noch weiterem Umfang zum Verbrechen getrieben. Ist die Arbeitsstelle zerstört, so arbeiten sie eine Zeitlang nicht, leben vielfach ohne Angehörige, treiben sich in Bunkern herum und stoßen so zwangsläufig zu den ihnen artverwandten Altersgenossen. Hierdurch erwächst eine negative Auslese, die sich allmählich zum Mittelpunkt dieser Jugendgruppen macht.
4. Bekämpfung.
Das Cliquen- und Bandenunwesen veranlasste die Reichsjugendführung und die örtlichen Führungsstellen der HJ, in größeren Aktionen in Zusammenarbeit mit Sicherheitspolizei und Justiz gegen die Bandenbildung einzuschreiten. Im Hinblick darauf, dass die Außenstellen der Polizei und Justiz mitunter über die illegalen Zusammenschlüsse und die wirksamste Bekämpfung wenig vertraut sind, wird in Kürze der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei einen Erlass und der Reichsjustizminister eine Rundverfügung herausgeben, in denen die Ursachen der Zusammenschlüsse und die Erscheinungsformen gekennzeichnet und die wirksamsten Bekämpfungsmittel dargestellt sind (vergl. den Erlass). Für den Justizsektor ist vor allen Dingen ein Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, die in ihrer Anwendung vielfach Schwierigkeiten bereitet haben, enthalten. In Frage kommen namentlich Verabredung hochverräterischer Unternehmen oder Aufforderung hierzu, Nötigung, Widerstand, Auflauf, Landfriedensbruch, Bildung bewaffneter Banden, Geheimbündelei, Teilnahme an staatsfeindlichen Verbindungen, Raufhandel und Bandendiebstahl. Eine Verfolgung wegen öffentlicher Zusammenrottung ist oft nicht möglich, da der Tatbestand der Öffentlichkeit nur selten gegeben ist. Dagegen kann auch das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14.7.1933, der Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei vom 20.6.1939 über das Verbot der bündischen Jugend herangezogen werden.
Zur Auswahl der gerichtlichen Maßnahmen sei kurz gesagt, dass zunächst unterschieden werden muss zwischen Führern, aktiven Teilnehmern und schließlich passiven Mitläufern. In leichteren Fällen kann eine Verwarnung, mitunter auch Jugendarrest ausreichend sein. Man muss sich aber davor hüten, eine größere Gruppe Jugendlicher in einem Verfahren in Bausch und Bogen zu Jugendarrest zu verurteilen. Dies stärkt lediglich das Solidaritätsgefühl und schweißt die Jugendlichen noch fester zusammen.
Die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager auf die Dauer bis zu 3 Monaten wird in Fällen, in denen der Jugendliche nicht kriminell in Erscheinung getreten ist, dann eine zweckmäßige Maßnahme bilden, wenn ein Verwahrlosungsbeginn vorliegt. Bei tiefer verwurzelter Verwahrlosung ohne kriminelle Neigung wird die Anordnung der FE erforderlich sein. Mit allem Nachdruck muss aber betont werden, dass die Führer der Cliquen und Banden und die hervorgehobenen aktiven Mitläufer nur durch schärfste Strafen erzogen bzw. von der Fortführung der Banden abgehalten werden. Eine unangebrachte Milde ist hier nicht am Platze. Namentlich bei kriminellen Gruppen wird die unbestimmte Verurteilung eine geeignete Maßnahme bilden. Als letztes Mittel kommt die Einweisung in ein polizeiliches Jugendschutzlager in Frage.
Es konnte oft beobachtet werden, dass die bündischen Umtriebe auch im Arbeitsdienst und in der Wehrmacht fortgesetzt werden. So haben bündische Lieder in der Wehrmacht Eingang gefunden. Aufklärungsarbeit wird also auch dort nötig sein.“