Der Reichsjugendführer Artur Axmann befiehlt Anfang September den totalen Kriegseinsatz der Hitlerjugend. Um die Jugendlichen komplett für die Front oder die Rüstungsproduktion zu verwenden, werden andere Aufgabengebiete eingeschränkt: Alle Zeitschriften der HJ sollen eingestellt werden. Fachschulen wie Haushaltsschulen, Werkschulen, Sportschulen und Musikschulen werden geschlossen. Lehrgänge sollen zusammengefasst werden, zum Beispiel von HJ-Führern und BDM-Führerinnen. Musikalische und sportliche Wettbewerbe sowie Beförderungen und die Bearbeitung von Auslandsreisen sollen eingestellt werden.
Bestehen bleibt: "Eine amtliche Zeitschrift, die kurzfristigen Kriegssportwarte- (-warterinnen) -Lehrgänge, die Feldscher- und Gesundheitsdienstschulen, (...), je eine Schule für Jugendwohnheimführer und -führerinnen im Hinblick auf die Führung der werktätigen Jugend in der Rüstungsindustrie, Ausleselager für Versehrte und den Führernachwuchs und Ernennung zu neuen Dienststellungen."
Auch personell plant Axmann Einschränkungen: In den einzelnen Ämtern der Reichsjugendführung und den Dienststellen der Gebiete sollen Höchstbeschäftigungszahlen festgelegt werden. Die Dienstzeit sei dabei zu verlängern. Die "freiwerdenden Kräfte" sollen der Wehrmacht und der Rüstungsindustrie zu Verfügung gestellt werden. Die Jugendlichen aus den geschlossenen Schulen werden sofort zur Arbeit in die Rüstungsindustrie überwiesen.
In den letzten Kriegsmonaten werden zahlreiche Jugendliche in den Krieg geschickt, teilweise zu Einsätzen, bei denen es keine Überlebenschance gab.
Der Befehl zum "totalen Kriegseinsatz" im Wortlaut:
„Maßnahmen des totalen Kriegseinsatzes in der Hitler-Jugend.
Im Zuge der Maßnahmen des totalen Kriegseinsatzes wird befohlen:
I. Stilllegung bzw. Einschränkung von Arbeitsgebieten.
Im Zuge der Maßnahmen des totalen Krieges ordne ich zur Freistellung von Kräften für die Front und die Rüstungsproduktion folgendes an:
1. Alle Zeitschriften der Hitler-Jugend werden eingestellt.
2. Alle Fachschulen auch die Schulen der KLV, werden eingestellt. Die einzelnen Sachgebiete sind von den Führer- bzw. Führerinnenschulen der Gebiete zu behandeln. Unter die Schließung der Fachschulen fallen die Haushaltungsschulen und Sportschulen.
3. In der Akademie für Jugendführung in Braunschweig werden die Lehrgänge für Hitler-Jugend-Führer und BDM-Führerinnen zusammengelegt.
4. Kriegswichtige Lehrgänge für volksdeutsche und germanische Jugendliche werden gemeinsam mit den reichsdeutschen Teilnehmern durchgeführt.
5. Jedes Gebiet darf höchstens frei Führerschulen und drei Führerinnenschulen unterhalten.
6. Ausleselager werden nicht mehr durchgeführt.
7. Der Reichsberufswettkampf und der musische Wettbewerb finden nicht mehr statt.
8. Die Sportauswertung und die Verleihung der Leistungsabzeichen wird nicht mehr bearbeitet.
9. Die Bearbeitung von Auslandsreisen für Jugendliche entfällt.
10. Die Beförderungen werden nicht mehr bearbeitet.
11. Karteien der Hitler-Jugend werden eingestellt, soweit die Reichsjugendführung nicht Ausnahmen im Hinblick auf ihre Kriegswichtigkeit zulässt.
Es bleiben bestehen:
Eine amtliche Zeitschrift, die kurzfristigen Kriegssportwarte- (-wärterinnen)-Lehrgänge, die Feldscher- und Gesundheitsschulen, sechs Versehrtenschulen, die der Zahl der Obergebiete entsprechen, die Schule des Sozialen Amtes für die schaffende Jugend, je eine Schule für Jugendwohnheimführer und -führerinnen im Hinblick auf die Führung der werktätigen Jugend in der Rüstungsindustrie, Ausleselager für Versehrte und den Führernachwuchs und Ernennungen zu neuen Dienststellungen.
II. Personaleinschränkungen
1. Für die einzelnen Ämter der Reichsjugendführung sowie für die Dienststellen der Gebiete werden Höchstbeschäftigtenzahlen festgelegt. Sie werden den Dienststellen durch Sondermitteilung bekanntgegeben. In diese Höchstbeschäftigtenzahlen sind alle Kommandierungen, auch die der Wehrmacht, der SS und Polizei sowie der Dienststellen der Hitler-Jugend einzurechnen. Die Beschäftigung hauptberuflicher Arbeitskräfte über die befohlenen Höchstbeschäftigungszahlen hinaus ist verboten. Im Rahmen der Höchstbeschäftigungszahlen steht es dem Dienststellenleiter frei, weibliche oder männliche Kräfte zu beschäftigen.
2. Alle Halbtagskräfte sind entweder ganztägig einzusetzen oder zu entlassen.
3. Die Dienstzeit ist zu verlängern und den jeweiligen Arbeitsbedürfnissen anzugleichen.
4. In den Gebieten werden 20 v.H. der hauptberuflich Beschäftigten abgegeben, davon 10 v.H. an die Wehrmacht und Rüstungsindustrie, 10 v.H. an die Banne und nachgeordneten Einheiten, insbesondere zur Führung der Standorte. Wo kasernierte Einheiten bestehen (KLV-Lager, WE-Lager), haben deren Führer den Standort mitzuführen. Einschränkungen in den Bannen bestimmen die Führer der Gebiete. (Für den BDM nach Rücksprache mit den Mädelführerinnen der Gebiete). Aus den WE-Lagern werden 1000 Ausbilder dem Heer wieder zur Verfügung gestellt.
5. Die durch die Einsparungsaktion freiwerdenden Uk-Planstellen der Reichsjugendführung oder der Gebiete sind auf die Banne soweit zu übergeben, dass nach Möglichkeit jedem Bann eine Uk-Planstelle zur Verfügung steht. Die Uk-Planstellen für die Gebiete werden auf je 3 Stellen beschränkt.
6. Die freiwerdenden Kräfte sind der Wehrmacht bzw. der Rüstungsindustrie unmittelbar zuzuführen. Dabei sind die in Besoldungsplanstellen eingewiesenen Kräfte unter Fortfall ihrer Dienstbezüge für ihren Einsatz zu beurlauben, die übrigen Arbeitskräfte aus ihrem hauptamtlichen Dienstverhältnis zu entlassen und für die Rüstungsindustrie dienstzuverpflichten.
7. Die Überstellung der für die Rüstungsindustrie freiwerdenden Kräfte durch Auflösung der Schulen erfolgt an das Gau- bzw. Landesarbeitsamt. Die Schließung der Schulen wird mit dem Tage der Einweisung in den neuen Arbeitsplatz vorgenommen. Der Arbeitseinsatz erfolgt nach Möglichkeit geschlossen mit Gemeinschaftsunterbringung in Jugendwohnheimen.
8. Die durch die Einschränkungsmaßnahmen freiwerdenden Liegenschaften und Gebäude sind sofort für kriegswichtige Aufgaben der Hitler-Jugend sicherzustellen.
Die angeordneten Maßnahmen sind sofort durchzuführen. Über den Vollzug der Einschränkungen und die Abgabe der Kräfte ist mir bis zum 15. September 1944 eingehend zu berichten.“