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Ereignisse
1944
August

Martin Bormann über die Entwicklung der Jugendkriminalität

Der Leiter der Parteikanzlei der NSDAP, Martin Bormann, berichtet über die Entwicklung der Jugendkriminalität in den Jahren 1942/1943. In die Statistik eingegangen seien alle von deutschen Gerichten verurteilte Jugendlichen deutscher "Volkszugehörigkeit", jugendliche Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren, Polen, Juden und übrige Ausländer.

1942 habe sich die Zahl aller verurteilten Deutschen und Ausländer im Vergleich zum Jahr 1937 mehr als verdoppelt: 52 423 Jugendliche wurden verurteilt. Genauso sei der Anteil an der Gesamtkriminalität gestiegen: Während 1937 nur 6% aller Straftäter Jugendliche waren, betrug der Anteil 1942 15,3%. Die Gruppe der 16-18jährigen war aufgrund des Kriegseinsatzes anteilmäßig zurückgegangen. Etwa 50% der Straftaten waren Diebstähle. 1942 wurden rund 6 000 polnische und jüdische Jugendlichen und Protektoratsangehörige verurteilt.

Im ersten Halbjahr 1943 stieg die Jugendkriminalität um 4% weiter an. Der Anteil an der Gesamtkriminalität erhöhte sich auf 17,6%. Während Sittlichkeitsdelikte und Abtreibungen jeweils um etwa 30% abnahmen, nahmen alle übrigen Straftaten zu. Die Zahl der verurteilten Protektoratsangehörigen stieg um etwa 15%. Die Zahlen für jüdische und polnische Jugendliche lagen zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht vor.

Auch bei den Statistiken und Verurteilungen des Dritten Reichs ist zu beachten, dass gerade jüdische und polnische Menschen mit rassistischen und antisemitischen Gesetzen verfolgt wurden. Auch die Zahlen der deutschen Verurteilten ist im Zusammenhang mit den extremen Bedingungen unter Krieg und Diktatur zu sehen.

Wörtlich schreibt Bormann:

„Der Reichsminister der Justiz übersandte mir eine im Statistischen Reichsamt entstandene Zusammenstellung über die Jugendkriminalität im Großdeutschen Reich mit Ausnahme 1. Halbjahr 1943. Die Statistik umfasst gebietsmäßig das Großdeutsche Reich mit Ausnahme der Alpen- und Donau-Reichsgaue, in denen das Reichsstrafrecht als ausschließliche Grundlage der Reichskriminalstatistik noch nicht in seiner Gesamtheit eingeführt ist. In persönlicher Hinsicht erfasst die Statistik sämtliche von deutschen zivilen Gerichten (außer dem Volksgerichtshof) rechtskräftig abgeurteilten Jugendlichen deutscher Volkszugehörigkeit, daneben auch die jugendlichen Angehörigen des Protektorats, Ausländer, Polen und Juden. Die Wehrmachtsgerichtsbarkeit ist nicht berücksichtigt.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz teile ich nachstehend die wesentlichen Ergebnisse der Statistik mit. Ich bitte Sie jedoch, diese Mitteilungen im Hinblick auf den zum Teil recht ernsten Charakter der Statistik als nur zu Ihrer persönlichen Unterrichtung bestimmt zu betrachten.

I. 1942.

Die Zahl der rechtskräftig verurteilten deutschen Volkszugehörigen und Ausländer im jugendlichen Alter - ohne Protektoratsangehörige, Polen und Juden - betrug im Jahre 1942 52423 gegenüber 24562 im Jahre 1937. Sie hat sich also, obwohl die Berechnungsgrundlagen bei Berücksichtigung der zahlreichen Einziehungen im Endergebnis ähnlich geblieben sind, in dem fünfjährigen Zeitraum von 1937 bis 1942 mehr als verdoppelt. Auch der Anteil der Jugendkriminalität an der Gesamtkriminalität ist gestiegen. Er betrug 1942 15,3 v.H. gegen 1941 nur 11,2 v.H. und 1937 nur 6 v.H.

Von den verurteilten Jugendlichen waren 1942 21,5 v.H. weiblich gegenüber 15,5 v.H. im Jahre 1937.

Dem Alter nach gehörten zu der Gruppe 16 - 18-Jähriger nur 62,1 v.H. gegenüber 1937 66 v.H. Dieser anteilsmäßige Rückgang der 16 - 18-Jährigen, also normalerweise der kriminell aktivsten Altersklassen, mag sich zum Teil daraus erklären, dass sie großenteils beim Reichsarbeitsdienst und bei der Wehrmacht, z.B. als Luftwaffenhelfer, stehen, zum anderen Teil ist aber, wie die Statistik ausführt, sicherlich auch der in den letzten Jahren zu beobachtende allgemeine Eintritt einer früheren Reife der Jugendlichen ein wichtiger Faktor.

Von den Straftaten der Jugendlichen waren rund 50 v.H. Diebstähle. Nächst dem Diebstahl hatte dann den größten Anteil der Arbeitsvertragsbruch mit 9 v.H.

Auf Grund der Polenstrafrechtsverordnung wurden 5169 jugendliche Polen und Juden abgeurteilt, ferner 44 sonstige Rassejuden und 482 Protektoratsangehörige.

II. Erstes Halbjahr 1943

Die Jugendkriminalität stieg auch im ersten Halbjahr 1943 an, ohne dass dies etwa durch eine erhöhte Straffälligkeit der Ausländer bedingt war.

Die Zahl der Verurteilten erhöhte sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 1942 weiter um fast 4 v.H., der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtkriminalität von 15,3 v.H. im Jahre 1942 auf jetzt 17,6 v.H.

Von den begangenen Straftaten waren genau wie im Jahre 1942 etwa 50 v.H. Diebstähle. Der Anteil der Arbeitsvertragsbrüche stieg ovn 9 v.H. im Jahre 1942 auf jetzt 17 v.H.

Von den Verbrechen und Vergehen gegen das Reichsstrafgesetzbuch nahmen im ersten Halbjahr 1943 gegenüber dem zweiten Halbjahr 1942 die Sittlichkeitsdelikte um 30 v.H., die Abtreibungen um 32 v.H. ab. Man wird diese absinkende Tendenz nicht schon daraus erklären können, dass ein großer Teil der männlichen Jugendlichen bei der Wehrmacht steht und daher von dieser Statistik nicht erfasst wird, denn im Vergleichsjahr 1942 war die Zahl der bei der Wehrmacht stehenden Jugendlichen wesentlich geringer.

Alle übrigen zahlenmäßig ins Gewicht fallenden Verbrechen und Vergehen gegen das Reichsstrafgesetzbuch wiesen eine mehr oder weniger umfangreiche Zunahme auf, die leichte Körperverletzung um 43,4 v.H., die fahrlässige Brandstiftung um 38,6 v.H., die Hehlerei um 21,1 v.H., die Urkundenfälschung um 19 v.H. und der Betrug um 18,1 v.H.

Die Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsordnung stiegen auf fast das Doppelte. Der verbotene Umgang mit Kriegsgefangenen zeigte eine leichte Abnahme.

Die Zahl der abgeurteilten jugendlichen Protektoratsangehörigen stieg um etwa 15 v.H. Für Polen und Juden liegen die Ergebnisse noch nicht vor.“

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