Kaplan wegen Fortführung unerlaubter katholischer Jugendarbeit verurteilt
Gegen Kaplan Ewald Wolschner aus Langenfeld-Immigrath wird (vermutlich 1938) vom Amtsgericht [Ort nicht angegeben] Strafbefehl erlassen, da er beschuldigt wird, im Frühjahr und Sommer 1938 in Langenfeld-Immigrath gegen das Verbot der katholischen Jugendvereine und gegen das Verbot der Betätigung nicht rein religiöser Art verstoßen zu haben (Verstoß gegen die Anordnung der Gestapo, Staatspolizeistelle Köln vom 24.1.1938 und gegen den § 1 der preußischen Polizei-Verordnung gegen die konfessionellen Jugendverbände vom 23.7.1935). Ihm wird vorgeworfen, einmal wöchentlich an einem Abend für die männliche katholische Jugend, insbesondere für frühere Mitglieder des aufgelösten Jungmännervereins, im Jugendheim „Glaubensstunden“ durchgeführt zu haben, in denen im zweiten Teil Bücher „weltlichen Inhalts“ vorgelesen wurden sowie Spiele wie Kartenspiele und Schinkenklopfen veranstaltet wurden.
Nach Beweislage durch Wolschners eigene Aussage und die Aussagen von vier Jugendlichen wird gegen ihn eine Geldstrafe von 300,- RM oder – für den Fall, dass das Geld nicht gezahlt werden kann – 30 [? Zahl schwer lesbar] Tagen Gefängnis verhängt. Zudem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen [Betrag nicht lesbar]. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung die „Zwangsbeitreibung“ ein.