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Ereignisse
1938
Dezember

Das Sicherheitshauptamt berichtet für das Jahr 1938

„Schülerziehung

Die durch die Gründung der Adolf-Hitler-Schulen entstandene Diskussion über die Grundsätze von Erziehung und Unterricht hielt auch im Jahre 1938 an und wurde zum Kernproblem pädagogischer Auseinandersetzungen. Sie schuf klare Fronten zwischen Lehrerschaft auf der einen und Hitler-Jugend auf der anderen Seite. Die Lehrerschaft und mit ihr der NS-Lehrerbund und das Reichserziehungsministerium halten an den bisherigen Grundsätzen einer vorwiegend durch die Schule wahrgenommenen Menschenführung fest und recht-fertigen diese Haltung damit, dass von jeher der unterrichtete Stoff seine immanenten Erziehungswerte in sich berge und selbst bei Beschränkung der Aufgaben des Lehrers auf das rein Unterrichtliche ein erzieherischer Einfluss vorliege. Demgegenüber macht die HJ ihren Totalitätsanspruch geltend.

Zu Beginn des Jahres 1938 hat nunmehr der zweite Jahrgang der Adolf-Hitler-Schule seine Ausbildungsstätte in Sonthofen bezogen. Die Mitarbeit der unteren und mittleren Parteistellen hat sich hierbei nur auf die Auslese der Schüler ausgewirkt, die als schlechthin gut bezeichnet wird. Die Auslese der Lehrer für die Adolf-Hitler-Schulen, die von der Reichsjugendführung getroffen wird, zeigt jedoch, dass der Lehrer nicht allein nach fachlicher Eignung, sondern auch in erster Linie nach politischem Format und nach Gesichtspunkten der Persönlichkeit ausgewählt wird. Man hat daraus gefolgert, dass die Zweiteilung von Erziehung und Unterricht und die Übertragung von Erziehungsaufgaben auf den Jugendführer allein in den Adolf-Hitler-Schulen bisher nicht zur Durchführung gekommen sei. Die Bestrebungen der HJ und ihre Verlautbarungen in der Öffentlichkeit zeigen deutlich das Bestreben, eine Verlagerung der Erziehungsaufgaben von der Schule in die Jugendarbeit zu erreichen. Eine Folge dieser Bemühungen sind die besonders in den letzten Monaten des Jahres immer wieder aufgetretenen Gerüchte einer Übernahme des REM durch den Reichsjugend-führer. Die Bestrebungen, die Leibeserziehung ausschließlich von der HJ wahrnehmen zu lassen, sind kennzeichnend für den Aktivismus, mit dem die HJ ihrem Totalitätsanspruch auf dem Gebiete der Erziehung praktische Geltung zu verschaffen versucht.

Die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten, die nach den Adolf-Hitler-Schulen weitgehend als „Programmanstalten“ angesehen werden, haben im-Laufe des Jahres in ihrer Arbeit feste Formen angenommen und sind damit aus dem Stadium der Versuche herausgetreten. Das Schwergewicht liegt hier in der Hand des erwachsenen Erziehers, der die Jugendführung ausübt. In Stoffauswahl und Methode unterliegen auch die NPEA den Richtlinien des REM (1938) für das gesamte höhere Schulwesen, die sich wiederum die praktischen Erfahrungen der NPEA aus den Jahren 1933/37 auf dem Gebiete der deutschen Oberschule zunutze gemacht haben. Die NPEA sind damit von ihrer revolutionären Stellung zurückgetreten und heute als gut ausgerichtete Internatsschulen zu werten.

Die Frage des Religionsunterrichtes innerhalb der Schule ist im Jahre 1938 ohne Lösung geblieben. Die durch den NSLB im Zusammenhang mit dem Gesandtenmord in Paris ergangene Anweisung an die Lehrerschaft, im Hinblick auf das jüdische Gedankengut des Alten Testaments schriftlich die Erteilung des Religionsunterrichtes abzulehnen, hat keinen Schritt vorwärtsgeführt, sondern innerhalb der Lehrerschaft verschiedene Frontstellungen herbeigeführt und das Ansehen und Vertrauen des NSLB nach Scheitern der Aktion erheblich herabgemindert. Die verschiedenen Auffassungen zur Frage des Religionsunterrichts stellen sich wie folgt dar:

1.) Der Religionsunterricht hat aus dem Schulunterricht vollständig zu verschwinden. Eine gesetzliche Regelung in diesem Sinne wird erwartet.

2.) Der Lehrer muss den Unterricht in Religion weiter durchführen, da im Falle einer Streichung des Religionsunterrichtes aus dem Lehrplan die Geistlichkeit unterrichtlich tätig und damit ein weiterer für die Erziehungsarbeit unkontrollierbarer Faktor eingeschaltet würde. Dem wird entgegengehalten, dass die Geistlichkeit mit ihren veralteten Unterrichtsmethoden bei der Jugend keinen Anklang finden würde. Die in verschiedenen Bezirken von der Geistlichkeit eingeführten nachmittäglichen Seelsorgestunden haben jedoch die Gefahr einer kirchlichen Beeinflussung in abträglichem Sinne genügend gezeigt.

3.) Die Schule behält den Unterricht in der Religion weiterhin, darf aber nicht in den religiösen Stoff nationalsozialistisches Gedankengut hineindeuten. Der Lehrer hat vielmehr die Aufgabe, den Religionsunterricht in der von der Kirche geforderten Form darzubieten, jedoch die Pflicht, im Anschluss daran auf die dem Nationalsozialismus wesensfremden Ideologien und Dogmen hinzuweisen. Diese Auffassung deckt sich mit der des Stellv. des Führers.

Die Ausschaltung der Geistlichkeit aus dem Religionsunterricht der Volks schulen ist durch den Erlass des REM vom 1.7.1938 gefordert, jedoch noch nicht restlos vollzogen worden, während im höheren Schulwesen der geistliche Studienrat, der zugleich in wissenschaftlichen Fächern unterrichtet, weiterhin tätig sein kann. Die Tendenz der Schulaufsichtsbehörden geht aber dahin, künftighin keine Geistlichen mehr zu Studienräten zu ernennen, sondern sie der Kirche für ausschließlich seelsorgerische Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Auch im höheren Schulwesen ist die Frage des Religionsunterrichtes offen geblieben und die Richtlinien für das höhere Schulwesen für 1938 haben den Religionsunterricht in die Stundentafel aufgenommen, ohne jedoch auf die Frage von Stoffauswahl und Stoffdarbietung einzugehen.

Die nationalsozialistische Weltanschauung ist im Jahre 1938 besonders im höheren Schulwesen immer mehr zum Unterrichtsgrundsatz und zum Angelpunkt sämtlicher Fächer geworden. Während im Volksschulwesen die praktische Durchführung dieses Gedankens der Initiative des Lehrers bzw. Schulleiters überlassen geblieben ist, haben die Richtlinien über Erziehung und Unterricht in den höheren Schulen nunmehr dem Lehrer eine praktische Handhabe gegeben. Sie wirkt sich in erster Linie auf die deutschkundigen Fächer, auf Geschichte und Biologie aus, während auch die naturwissenschaftlichen Fächer überall die Querverbindungen zum nationalpolitischen Denken aufzeigen. Da einem großen Teil der Lehrer an höheren Schulen jedoch das Erlebnis und die Fähigkeit zur Darstellung der nat.soz. Weltanschauung fehlen, sind sie auf die Hilfe geeigneter Lehrbücher angewiesen. Die immer wieder verschobene Herausgabe neuer Lehrbücher wirkt sich daher negativ auf die weltanschauliche Ausrichtung des Unterrichts aus.

Eine reichseinheitliche Volksschulreform besteht nach wie vor nicht. Daher hat das Drängen nach der Gemeinschaftsschule auch noch keine gesetzliche Verankerung gefunden. Während die Gemeinschaftsschule vornehmlich in den süddeutschen Ländern bereits eingeführt worden ist, insbesondere ausnahmslos in Bayern, gibt es in Preußen noch zahlreiche Provinzen, in denen die Einführung der Gemeinschaftsschulen aus dem Versuchsstadium noch nicht herausgetreten ist, so z. B. in Schlesien und im Rheinland.

Die auf den verschiedenen Gebieten des Schullebens erfolgten Maßnahmen sind in der Öffentlichkeit und in der Lehrerschaft auch im Jahre 1938 mit Zurückhaltung aufgenommen worden, weil sie der deutschen Schule ein neues Gesicht bisher nicht gegeben haben.

Im Volksschulwesen wurde als Fortschritt das Gesetz zur Trennung von Kirchen- und Schulämtern vom 7.9.1938 aufgefasst und in der Lehrerschaft begrüßt. Die sich aus der Trennung ergebenden Vermögensauseinandersetzungen haben gegen Ende des Jahres 1938 erst vereinzelt begonnen. Inwieweit die Lehrerschaft das Gesetz zum Anlass für die Niederlegung des Kantorenamtes benutzen wird, lässt sich noch nicht übersehen. Der Entschluss hierzu ist für die Lehrer weniger von weltanschaulichen als vielmehr von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig. Das Wesentliche des Gesetzes wird in der Feststellung gesehen, dass der Schuldienst dem Dienst in der Kirchengemeinde vorgeordnet ist.

Demgegenüber ist die gesamte fachliche Problematik auch im vergangenen Jahre stark im Hintergrund geblieben. Als wesentliche Leistung ist nur die Herausgabe eines reichseinheitlichen Lesebuchs mit landschaftlich-spezifischem Anhang gewertet worden, das auch in der Jugend Anklang gefunden hat. An der Spitze aller Erörterungen aber stand im Jahre 1938 die überall mit Besorgnis gestellte Frage nach dem Lehrernachwuchs.

Das Landjahr, das sich mit Erfolg durchgesetzt und in der Öffentlichkeit Verständnis und Förderung erfahren hat, ist auf die eigentliche Frontarbeit gestellt geblieben und hat die Unterstützung des Reichserziehungsministeriums nicht gefunden. Dies ist besonders in Parteikreisen auch vom soziologischen Standpunkt her mit Bedauern festgestellt worden. Während an allen Stellen des Landjahres durch einen frischen Einsatz der dort tätigen Erzieherschaft ganze Arbeit geleistet wurde, ist durch die Maßnahmen des REM zu stark die Tendenz hervorgetreten, das Landjahr allmählich abzubauen. Diese Liquidierungsmaßnahmen werden mit der Notwendigkeit des Einsatzes von Jugendlichen im wirtschaftlichen Arbeitsprozess erklärt; dem wird jedoch entgegengehalten, dass der augenblickliche Einsatz des Landjahres bereits in Verbindung mit ideellen Aufgaben in hinreichendem Maße die Jugend mit dem praktischen Berufsleben und mit wirtschaftlicher Leistung in Verbindung bringt. Der für das Landjahr angesetzte Finanzetat soll den Aufbauschulen zugutekommen.

Die Problematik um die Form der Mittelschule ist auch nach der gesetzlichen Regelung vom 1.7.1938 bestehen geblieben. Diese gesetzliche Regelung stellt die 6-stufige grundständige Form der Mittelschule fest und billigt den Absolventen die Zulassung zum gehobenen und mittleren Staatsdienst zu. Dadurch ist das Vertrauen der Elternschaft zur Mittelschule erheblich verstärkt worden. Richtlinien über die innere Neugestaltung der Mittelschule sind vom REM noch nicht ergangen, aber in Aussicht gestellt worden. Gleichzeitig bleibt es einer lokalen Regelung, die im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden getroffen wird, überlassen, ob die bestehenden Nicht-Vollanstalten sich für die Form der Mittelschule oder die einer Zubringerschule für Oberschulen entscheiden. Beide Schularten dienen besonders der Förderung der Begabungen aus Bauerntum und handwerklichem Mittelstand. Im allgemeinen ist in den stärker bevölkerten Bezirken Westdeutschlands, die ein dichtes Netz höherer Schulen besitzen, die Form der Mittelschule gewählt worden, während im Osten des Reiches die Zubringerschule bevorzugt wird.

Eine ähnliche Rolle zur Förderung begabter Schüler, denen am Wohnort keine höhere Vollanstalt zur Verfügung steht, spielt die Aufbauschule, die sich an die Volksschulbildung zeitlich anschließt. Ihr wurde im vergangenen Jahre besondere Aufmerksamkeit zugewendet; ihr weiterer Ausbau ist auch im Hinblick auf die Heranbildung des Lehrernachwuchses in Angriff genommen worden.

Die höhere Schule hat im Jahre 1938 als einzige Schulgattung des Erziehungswesens durch die Richtlinien des Reichsministeriums für Erziehung und Unterricht vom Januar 1938 ein bestimmtes Gesicht erhalten. Die Hauptform der höheren Schule ist die deutsche Oberschule mit Betonung der deutschkundlichen Fächer; das Humanistische Gymnasium stellt die Nebenform dar. Als wesentliche Neuerung ist die Verkürzung der Schulzeit von 9 auf 8 Jahre eingeführt und im Stoffplan berücksichtigt worden. Die für die Oberschule vorgesehene Gabelung in mathematisch-naturwissenschaftlich und sprachlich betonte Zweige wird jedoch vielfach von der Öffentlichkeit so aufgefasst, dass bereits im Augenblick der Vereinheitlichung des Schulwesens in Gestalt der deutschen Oberschule die Ansätze für eine neue Zersplitterung gegeben sind. Die neuen Stoffpläne - deren weltanschaulicher Wert bereits an anderer Stelle dargelegt wurde - werden in Bezug auf ihren Umfang in Lehrerkreisen starker Kritik unterzogen. Man vermisst in ihnen die Berücksichtigung der Tatsache, dass die gesamte Stofffülle der alten Pläne aus dem Jahre 1925 beibehalten worden ist und der Verkürzung der Schulzeit und der starken Beanspruchung der Schüler durch die Tätigkeit in der HJ nicht hinreichend Rechnung getragen worden ist. Bestärkt wird diese kritische Auffassung durch den überall festgestellten Rückgang der allgemeinen Leistungen der Schüler. Eine weitere Feststellung der Richtlinien betrifft die Klassenstärke. Die Höchstzahlen der einzelnen Klassen, die reichseinheitlich festgelegt sind und Gewähr für ein erfolgreiches Arbeiten bieten, konnten nur in geringem Umfang eingehalten werden. Besonders in denjenigen Schulen, die der kommunalen Unterrichtspflicht unterliegen, mussten die Maximalzahlen aus finanziellen Gründen überschritten werden, da eine Teilung von Klassen nicht genehmigt wurde. Auch in den staatlichen Anstalten hat die Teilung, besonders der Anfangsklassen, nicht die Zustimmung des Finanzministers bekommen, so dass häufig begabten Schülern der Zugang zur höheren Schule versperrt wurde.

Eine weitere Maßnahme, die auf pädagogischen Erwägungen beruht, ist die Trennung der Erziehung von Jungen und Mädchen. Da für die Erziehung der Mädchen jedoch nicht genügend Oberschulen für Mädchen zur Verfügung stehen, konnte die Umschulung nur in Verbindung mit wirtschaftlichen Härten für die Eltern und Mehrbelastung für die Kinder selbst durchgeführt werden. In Erkenntnis dieser Schwierigkeiten hat das REM dann Abweichungen von dieser Bestimmung zugelassen. Ein weiterer Punkt, der in der seit Ostern 1938 wirksam gewordenen Schulreform hervortritt, ist die Frage der Leibeserziehung. Hier haben sich technische Schwierigkeiten infolge Fehlens ausreichender Sportplätze, Sportgeräte und vorgebildeter Lehrkräfte ergeben.

Die Privatschulen stehen weiter im Mittelpunkt der Erörterungen. Nachdem vom Reichsinnenminister an die Beamten die Anweisung ergangen war, ihre Kinder an öffentliche Schulen umzuschulen, wurde der Gesamtkomplex der Privatschulen einer Überprüfung unterzogen. Das für das Jahr 1938 erwartete Privatschulgesetz ist nicht erlassen worden. Man erwartete darin eine gesetzliche Handhabe zum Abbau insbesondere der kirchlichen und klösterlichen Privatschulen. Nachdem eine generelle Klärung dieser Frage vom Führer aus innenpolitischen Gründen zurückgestellt wurde, hat das REM versucht, in Einzelliquidierungen und Übernahmen privater Schulen in den öffentlichen Dienst das Privatschulwesen allgemein zu beseitigen. Dies besonders in denjenigen Fällen, wo kein Bedarf an weiteren Schulen besteht. Während die Privatschulen der höheren Schulform auf kaltem Wege zu etwa 70% beseitigt worden sind, ist eine entsprechende Behandlung der Privatschule mittlerer Prägung noch nicht vorgenommen worden. Besonders in Preußen ist daher häufig der Zustand eingetreten, dass die Eltern ihre Kinder nicht in öffentliche höhere Schulen, sondern in konfessionelle Mittelschulen, die nach wie vor bestehen, überführt haben. Ein vollständiger Abbau der Privatschulen, insbesondere der klösterlichen Schulen, ist wiederum im Lande Bayern vollzogen worden, wo überhaupt die Ausschaltung offizieller konfessioneller Kräfte aus dem Schrieben beendet ist. In Preußen macht die Überführung der noch bestehenden restlichen Privatschulen höherer Schulart insofern Schwierigkeiten, als die dafür vorgesehenen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden.

Auf dem Gebiete der Berufsschulbildung sind im Jahre 1938 keine besonderen Änderungen sichtbar geworden. In den technischen und handwerklichen Fachschulen hat die planmäßige Durchführung des Unterrichts teilweise unter dem Mangel an Lehrkräften gelitten, da diese in starkem Maße in die Industrie übergehen. Im Übrigen treten die erzieherischen Momente stark in den Hintergrund, weil besonders von der Lehrerschaft die fachtheoretische Unterweisung als Hauptaufgabe angesprochen wird. Entsprechend dieser Aufgabenstellung sind die zur Zeit noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zu werten, die das Berufsschulwesen in die Zuständigkeit des Reichswirtschaftsministerium überführen wollen.

Die Frage der Minderheitsschulen wird im Wesentlichen nur in Oberschlesien akut. Hier haben die polnischen Minderheitsschulen eine Aufwärtsentwicklung nicht zu verzeichnen. Zwei Minderheitsschulen wurden zu Beginn des Jahres wegen Schülermangels geschlossen. Nach dem Stand vom 1.10.1938 bestehen in Oberschlesien insgesamt 14 Minderheitsschulen mit 135 Schülern.

Die Stimmung in der Lehrerschaft wird durch das Gefühl beeinflusst, dass die staatlichen Stellen den Lehrer in seinem Kampf um Anerkennung nicht unterstützen. Dies trifft besonders für die Volksschullehrer zu, die neben der Anerkennung ihrer Aufgaben im Volksleben auch jede sachliche Führung von oben vermissen. Diese Missstimmung unter den Lehrern wird verstärkt durch die immer wiederkehrenden Angriffe führender Männer des politischen Lebens auf Schule und Lehrerschaft. Diese Angriffe werden besonders deswegen als ungerecht empfunden, weil ein großer Teil der Lehrer im politischen Leben steht und dort freudig sich den umfangreichen Arbeiten unterzieht.

Die Standesorganisationen der Lehrer, der NSLB, hat sich durch den Einsatz des Reichswalters Wächtler häufig gegen diese Angriffe gewandt, jedoch haben die Lehrer dem NSLB bereits stark ihr Vertrauen entzogen. Hervorgerufen wurde dieser Mangel an Vertrauen besonders dadurch, dass sich die Versammlungen im NSLB, ja selbst die Tagungen bei der Reichswaltung, in scharfen Kritiken sowohl gegen das REM, die Schulaufsichtsbehörde und Länderministerien, als auch gegen die RJF erschöpften. Man vermisst jeglichen Erfolg des NSLB in Bezug auf die Durchsetzung der standespolitischen Geltung. Die Vielheit der vom NSLB in Angriff genommenen Aufgaben, z. B. Presse- und Schrifttum, Kulturpolitik, Lehrgänge weltanschaulicher Unterweisung und Fachbearbeitung, glaubt die Lehrerschaft nur in Presseveröffentlichungen und amtlichen Verlautbarungen zu sehen, während ein praktischer Erfolg - wie sie behauptet - bisher auf keinem Gebiete zu verzeichnen gewesen ist. Das trifft auch für die Zusammenarbeit zwischen NSLB und REM zu, die infolge mitunter sehr scharfer Zuständigkeitsstreite in keinem sachlichen Punkte wirksam werden konnte. Als besonders bezeichnend für die Lage im NSLB wird es empfunden, dass die Reichszeitung der Deutschen Erzieher ständig an Niveau verliert.

Die bedeutendste Hemmung, die sich einer positiven Arbeit, besonders im Volksschulwesen, entgegenstellt, ist durch den Lehrermangel hervorgerufen, ln verschiedenen Regierungsbezirken konnte ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb z. Zt. nicht mehr aufrechterhalten werden. In Preußen fehlen heute über 3.000 Lehrkräfte, allein im Reg.-Bezirk Münster sind, obwohl man bereits in den Ruhestand versetzte Lehrer wieder ins Amt zurückrief, über 200 Lehrstellen unbesetzt. Ostpreußen stellt einen Ausfall von über 500 Lehrkräften fest. Bayern meldet mehr als 600 freie Lehrstellen, Württemberg über 150. Auch die Maßnahmen, die durch den Einsatz österreichischer Lehrer im Altreich getroffen wurden, haben nur eine geringfügige Aufbesserung mit sich gebracht. Noch bedenklicher stimmen diese Nachrichten, wenn im gleichen Zusammenhange die Zahl der Studenten an den Hochschulen für Lehrerbildung mit dem notwendigen jährlichen Bedarf an Lehrkräften verglichen wird. Württemberg benötigt jährlich 250 Volksschullehrer, während an der einzigen Württembergischen Hochschule für Lehrerbildung im vergangenen Jahre weniger als 70 Studenten aufgenommen wurden. Sachsen verzeichnet im Sommersemester 1938 statt 400 weniger als 130, Baden statt 150 nur 97, die Bayerische Ostmark statt 160 nur 70. Nach der Ermittlung des NSLB werden im Jahre 1942 anstelle der ausscheidenden rund 9.000 Lehrpersonen kaum 2.500 junge Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

Im Zusammenhang mit dieser ausgesprochenen Notlage sind die Erörterungen über die künftige Form der Lehrerausbildung wieder besonders lebhaft geführt worden. Während in der Bevölkerung die Notwendigkeit betont wird, die Abiturforderung für den Volksschullehrer fallen zu lassen, haben sich die zuständigen Stellen von Partei und Staat ausnahmslos für die Beibehaltung der bisherigen Form der Hochschule für Lehrerbildung einschl. der Abiturforderung ausgesprochen. Lediglich als Notmaßnahmen sind die Übergangsbestimmungen zu werten, die auch den Volksschüler und Absolventen der Mittelschule nach Besuch von mehrjährigen Übergangslehrgängen zum Studium an den Hochschulen für Lehrerbildung zulassen. Irgendwelche Schritte zur unmittelbaren Behebung des allergrößten Lehrermangels sind bisher nicht unternommen worden, wenngleich bei fast allen Staats- und Parteistellen die Erkenntnis der hier vorliegenden kulturellen Gefahr sich durchgesetzt hat.

Der Nachwuchs der Lehrer an höheren Schulen kann für die nächsten Jahre als gesichert angesprochen werden. Die durch das Landesprüfungsamt für das ganze Reichsgebiet geleitete Referendarausbildung und die Einrichtung einer im ganzen Reiche einheitlichen und zentral vorgenommenen Studienassessor -prüfung haben sich bewährt.

Das Verhältnis von Schule und Hitler-Jugend ist auch im Jahre 1938 durch zahlreiche örtliche Differenzen gekennzeichnet gewesen. Die Einrichtung der HJ-Vertrauenslehrer hat bisher an den meisten Orten nur formale Bedeutung gehabt, und es ist besonders in Kreisen der HJ die Forderung erhoben worden, dass die Vertrauenslehrer zugleich Angehörige der HJ sein müssten, um eine wirkliche Zusammenarbeit beider Erziehungsfaktoren zu gewährleisten.

Die Haltung der Elternschaft ist in den entscheidenden pädagogischen Fragen kaum wirksam geworden. Stellungnahmen der Elternschaft sind nur im Zusammenhang mit organisatorischen Änderungen im Schulwesen bekannt geworden, insbesondere bei der Auflösung der Privatschulen. In sachlicher Hinsicht hat sich die Elternschaft eigentlich nur bei den Maßnahmen zur Entkonfessionalisierung hier und da eingeschaltet.“

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