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Ereignisse
1944
Oktober

Einsatz der HJ für die Ernährungssicherung

Mit der Verordnung 199/39 zum „Einsatz der HJ für die Ernährungssicherung“ ordnet Führer-Stellvertreter Rudolf Heß am 22. Oktober 1939 Folgendes an:

„Es ist erforderlich, die zur Ernährungssicherung angeordnete Sammelaktion der Jugend zur Gewinnung von Haustee, Wildfrüchten und Pilzen in erweitertem Maß durchzuführen. Trotz der vorgeschrittenen Jahreszeit besteht bei richtigem Einsatz die Möglichkeit, eine noch große Menge an Nähr- und Heilwerten aus Wald und Flur für die Volkswirtschaft und Volksgesundheit nutzbar zu machen.

Ich bitte die .Gauleiter, anzuordnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Jugend unter der Führung der HJ-Dienststeilen zu der Sammelaktion eingesetzt wird, und dass den Schulklassen je nach den örtlichen Verhältnissen bei entsprechender Witterung zum Sammeln freigegeben wird. Die gesamte Lehrerschaft wird beratend zur Verfügung gestellt. Sammelaktion von Kindern unter 10 Jahren erfolgen in gemeinsamen Einsatz durch die Schule.“

Der stellvertretende Gauleiter des Gaus Westfalen-Nord, Stangier, verschickt diese Anweisung am 24. Oktober 1939 als Rundschreiben 133/39 mit folgender Ergänzung: „Nach Rücksprache mit der IIJ-Gebietsführung und dem Obergau soll die HJ aller Schulen vom 10. bis 14. Lebensjahre eingesetzt werden.

Auf Grund einer Vereinbarung mit dem Oberpräsidium, welches auch eine entsprechende Anordnung herausgibt, soll, da die Sammlung unter Führung der HJ durchgeführt werden soll, auch den Führern der HJ, sofern sie Schüler höherer Klassen sind, hierzu freigegeben werden.

Der Hoheitsträger legt in Einvernehmen mit der HJ und Schule die Sammeltage, unter Berücksichtigung der Anordnung, dass nur bei entsprechender Witterung gesammelt werden soll, fest.

Der Sammelaktion selbst ist grüßte Bedeutung beizumessen.“

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