Verordnung zu konfessionellen Jugendlagern
Am 4. November 1938 verschickt die Bielefelder Gestapo folgendes Rundschreiben 216/38:
„Die evgl. Kirche ist in vielen Fällen, in denen von der Staatspolizei ein Verbot einer Freizeit ausgesprochen war, dazu übergegangen, sogenannte ‚Bibeltage‘ zu veranstalten. Zu diesen Bibeltagen werden die Jugendlichen am Tage zu Bibelbesprechungen pp. zusammengezogen und gehen abends wieder in ihre Privatquartiere zurück. Derartige Bibeltage fallen unter die Verordnungen über konfessionelle Jugendlager und Freizeiten. Sie müssen also 4 Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Falls in Zukunft solche Bibeltage festgestellt werden, ersuche ich um sofortigen - evtl. fernmündlichen-Bericht, damit von hier aus eine Überprüfung stattfinden kann.“