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Ereignisse
1938
Oktober

Berufslenkung auf rasseideologischer Grundlage

Die Berufswahl, so der Westdeutsche Beobachter am 16. Oktober 1938 in einem Beitrag mit der Überschrift "Berufswahl, Berufslenkung, Berufsberatung", sei früher eine familiär bedingt und gebundene Tradition gewesen, bei der man sich "gewissen Begriffen wie Herkunft, Besitz, Namen, Geld" unterworfen habe. Dies in Verbindung mit den Tarif- und Gehaltsgruppen habe zu einer Spaltung der "gesellschaftlichen Wertung" des Volkes und damit letztlich zum "Klassenkampf" geführt.

Mit diesen Methoden habe der Nationalsozialismus "gründlich aufgeräumt". Nun werde in erster Linie vom "rassischen Erbgut der jungen Menschen" ausgegangen. Berufliche Leistung beruhe auf einer inneren Berufung, welche im "Erbgut des Menschen anlagenmäßig vorhanden" sei und nur durch Erziehung erreicht werden könne. Daher sei es Aufgabe des nationalsozialistischen Staates, "dass die jungen Menschen [...] ihrem arteigenen Beruf zugeführt werden".

Berufswahl, Berufslenkung und Berufsberatung werden daher als Teil der nationalsozialistischen Weltanschauung gesehen. Zudem soll darauf geachtet werden, allen Berufsfeldern genügend Nachwuchs zuzuführen.

Die Zusicherung, dabei keinen Zwang ausüben zu wollen, wird allerdings dadurch konterkariert, dass gleichzeitig zum "Kampf" gegen die "Modeberufe" aufgerufen wird. Die Jugendlichen und deren Eltern sollten vielmehr hin zu Berufen gelenkt werden, die "volkswirtschaftlich bedingt mehr als nötig Nachwuchs brauchen" und gleichzeitig gute Entwicklungs- und Verdienstmöglichkeiten böten. Diese "Erziehungsaufgabe" sollen Elternhaus, Schule und HJ übernehmen.

In dem Zusammenhang gibt Reichsjugendführer Baldur von Schirach Mitte Oktober eine Anordnung über die Aufklärung der vor der Berufswahl stehenden HJ-Angehörigen heraus, in der es unter anderem heißt: "Von der Berufswahl der Jugend hängt nicht nur ihr zukünftiges persönliches Glück, sondern auch in entscheidender Weise die Zukunft unseres Volkes ab."

Die praktische Durchführung dieser Anordnung wird von den Dienststellen von HJ und DAF in Zusammenarbeit mit der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geleistet.

Bei der Berufsberatung darf nach Anordnung des Sozialen Amtes der RJF allerdings kein Jugendlicher in einen Beruf "hineinkommandiert" werden. Wesentliche Aufgabe der "berufskundlichen Heimabende" der HJ sei es, "die Jugendlichen auf ihre Berufswahl vorzubereiten und dabei im Sinne der nationalsozialistischen Arbeitspolitik zu beeinflussen". Dabei soll die "Aufmerksamkeit und die Neigung des Jugendlichen den nachwuchsarmen, aber lebenswichtigen Berufen zugewandt werden".

An der Berufsaufklärung beteiligen sich auch Presse und Rundfunk. Zudem bieten die Jugenddienststellen der DAF Arbeitsplatzbesichtigungen an. Berufskundliche Ausstellungen ergänzen das Angebot.

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