Musikschulen für Jugend und Volk
Das Reichserziehungsministerium gibt im Juni 1938 gemeinsam mit dem Kulturamt der RJF, dem Deutschen Volksbildungswerk, dem Deutschen Gemeindeamt und dem Hauptamt für Kommunalpolitik Richtlinien heraus, nach denen die Bildung von Musikschule für Jugend und Volk vereinbart wird.
In den städtischen Jugendmusikschulen werden die 8- bis 21-Jährigen ausgebildet, in den Musikschule des Deutschen Volksbildungswerks die Erwachsenen. Zu den Lehrgängen an den Jugendmusikschulen werden ab dem 10. Lebensjahr nur Angehörige von Jungvolk und Jungmädelbund zugelassen.
In den Jugendmusikschulen beginnt das Programm mit der Pflege des Volksliedes. In der zweiten Stufe, ab 10 Jahre, ist das Erlernen eines Instruments vorgesehen. Die nächsten Stufen dienen der Vertiefung des Erlernten. Beim Instrumentalunterricht besteht die Möglichkeit, durch Stipendien von Staat und Gemeinden besonders Begabte zu fördern.