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Ereignisse
1938
Juni

Wassersporttreibende Jugend muss Marine-HJ angehören

Nachdem die wassersporttreibende Jugend nach den Vereinbarungen mit dem Jugendführer des Deutschen Reiches und dem Reichssportführer in die HJ überführt wurde, ordnet Reichsjugendführer Baldur von Schirach am 28. Juni 1938 an, dass alle Jugendlichen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr, die Wassersport treiben möchten, der Marine-HJ angehören müssen. Damit gelten für sie auch die Sicherungsbestimmungen der Marine-HJ wie bspw. das Anlegen von Schwimmwesten beim Segeln. Alle wassersportlichen Wettkämpfe finden in Zukunft im Rahmen der Wettkämpfe der Marine-HJ statt.

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