Die Meldestellen im Gau Köln-Aachen sind vom 16. bis 31. März 1938 geöffnet und werden in der Presse bekanntgegeben. Melden können sich alle Jungen und Mädchen, die in der Zeit vom 1. Juli 1927 und 30. Juni 1928 geboren sind und "arisch, erbgesund und reichsdeutsch" sind sowie die "körperlichen Voraussetzungen" haben. Zudem sind die zwischen dem 1. Januar und 1. Juli geborenen Angehörigen des Jahrgangs 1927 angesprochen, die bisher noch nicht HJ-Mitglied sind.
Die Anmeldung erfolgt durch einen Anmeldeschein, den auch die Eltern unterschreiben müssen. Anschließend werden die Kinder per Zuweisungsschein der für ihre Wohnung zuständigen Einheit zugeteilt. Auf dem Schein sind auch Ort und Zeit des ersten Dienstes zu ersehen.
Vor der Aufnahme werden die Kinder durch HJ-Ärzte in Zusammenarbeit mit den Schulbehörden und den Ämtern für Volksgesundheit untersucht. Die "Schwächlichen" und Kranken werden für ein Jahr zurückgestellt.
Am 19. April, dem Vorabend des "Geburtstags des Führers" nimmt Baldur von Schirach die Aufnahmeverpflichtung des neuen Jahrgangs von der Marienburg in Ostpreußen aus vor. Die Veranstaltung wird bei den Standortappellen über den Rundfunk übertragen. Wo keine Übertragung möglich ist, wird eine Botschaft Schirachs verlesen. Innerhalb der Appelle müssen die Neuaufgenommenen folgende Verpflichtungsformel sprechen: "Ich verspreche in der Hitler-Jugend allzeit meine Pflicht zu tun und in Liebe und Treue zum Führer und unserer Fahne, so wahr mir Gott helfe."
Die Aufnahmegebühr beträgt 10 Pfg., dafür erhalten die neuaufgenommenen Jungen die Jungvolkvorschrift mit den genauen Dienstvorschriften und eine Elternbroschüre, die einen Überblick über die Arbeit der HJ gibt. Die Mädchen erhalten dementsprechend die Jungmädelvorschrift und die Elternbroschüre. Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 35 Pfg. einschließlich Unfallschutzgebühr. Bei Fällen, in denen der Betrag nicht aufgebracht werden kann, wird versprochen, dass die zuständigen Führer oder Führerinnen mit den Eltern "Ausgleichsmöglichkeiten" schaffen.
Der erste Dienst der neuaufgenommenen Mitglieder fällt in die Zeit zwischen dem 1. und 18. April 1938. Der eigentliche Dienstantritt ist der erste Heimnachmittag nach dem 20. April.
Bis zum 1. Oktober 1938 müssen die Neuaufgenommenen die Pimpfenprobe bzw. die Jungmädelprobe abgelegt haben. Am 2. Oktober, dem Jahrestag des Reichsjugendtages in Potsdam 1932, werden die Jungen und Mädchen dann feierlich in Jungvolk bzw. Jungmädelbund eingegliedert. Die Jungen erhalten damit das Recht auf das Tragen des HJ-Fahrtenmessers, des HJ-Abzeichens und der DJ-Armscheibe, die Mädchen das Recht zum Tragen von Halstuch, Knoten, Ärmeldreieck und HJ-Abzeichen.