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Ereignisse
1938
Januar

Hauswirtschaftliche Arbeitspflicht für BDM-Angehörige

Nach einer Anordnung von Baldur von Schirach im amtlichen Mitteilungsblatt "Das junge Deutschland" von Januar 1938 gehört es den Aufgaben des BDM, den Mädchen Kenntnisse in der Haushaltsführung zu vermitteln. Zudem müsse bei der Berufberatung erreicht werden, dass sie in erster Linie solche Berufe ergreifen, "die ihrer Art am meisten entsprechen, um den außerordentlich großen Nachwuchsmangel in hauswirtschaftlichen, sozialen und pflegerischen Berufen auszugleichen".

Daher ordnet Schirach an, dass jedes BDM-Mitglied im Alter von 14 bis 21 Jahre hauswirtschaftliche Arbeit leistet. Mit der Durchführung der "Verordnung zur hauswirtschaftlichen Ertüchtigung und der hauswirtschaftlichen Arbeitspflicht" wird die Obergauführerin Gertrud Kunzemann beauftragt. In den zu der Anordnung bereits vom Sozialen Amt erlassenen Durchführungsbestimmungen wird das Prinzip der Freiwilligkeit betont, das jedoch insofern wieder aufgehoben wird, als die hauswirtschaftliche Ausbildung allen BDM-Mitgliedern zur Pflicht gemacht wird.

Auf die "hauswirtschaftliche Ertüchtigung" werden Landjahr und Arbeitsdienst angerechnet. Auch jede berufliche, häusliche, landwirtschaftliche, soziale, pflegerische oder erzieherische Tätigkeit befreit von der hauswirtschaftlichen Arbeitspflicht.

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