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Ereignisse
1944
Oktober

Bildung von Elterngemeinschaften für KLV-Lager

In Folge Nr. 8/44 des „Nachrichtenblatts KLV“ des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung in Böhmen und Mähren heißt es am 20. Oktober 1944:

„25/44 Aufbau von KLV-Elterngemeinschaften in den Entsendegebieten.

Die KLV ist im Laufe der Zeit immer stärker ausgebaut. Die Form und die Gegebenheiten ihrer Arbeit sind z.T. neuartig und die Kriegszustände erschweren manche Dinge auch in der KLV außerordentlich. Die länger andauernde Verschickung und die wachsenden Schwierigkeiten bei der Durchführung von Elternbesuchen und Urlaubszügen erfordert, dass neben KLV-Elternbriefen, wie "Prager Burg" und den Elternbriefen der Lager, zu jeder regelmäßigen Schreibstunde in den Lagern die Verbindung zwischen Lager und Eltern stärker ausgebaut werden muss. Zu diesem Zweck werden in den Entsendegebieten Elterngemeinschaften aufgebaut. Die Durchführung dieser Elterngemeinschaften ist naturgemäß in den einzelnen Gebieten und Städten durchaus verschieden. Nachfolgend werden daher zur Unterrichtung der Lager einige Auszüge aus den diesbezüglichen Schreiben der Gebiete und Hamburg und Berlin mitgeteilt:

Der Gaubeauftragte Hamburg schreibt in seinen Richtlinien vom 1.9.44 u.a.:

,Die zunehmende Dauer der Verschickung der Jugendlichen belastet die Elternschaft außerordentlich. Es ist zu erwarten, dass mit der weiteren Verschärfung des Krieges eine verstärkte Krise in der Haltung der Elternschaft zur KLV eintritt, wenn es uns nicht gelingt, die Elternschaft immer wieder positiv anzusprechen. Die Einrichtung von Elterngemeinschaften, die nunmehr vorgenommen werden soll, kann daher nur den Sinn haben, das Vertrauen der Elternschaft zur Führung zu stärken, Schwierigkeiten und Sorgen zu überbrücken, Missstände zu beseitigen und die Elternschaft immer wieder davon zu überzeugen, dass auch in diesem Stadium des Krieges alles getan wird, um die Entwicklung der Kinder zu sichern. Für den Aufbau der Elterngemeinschaften ergehen folgende Richtlinien:

Um jedes KLV-Lager und um jede Gastklasse soll sich eine Elterngemeinschaft der Eltern der verschickten Jugendlichen gruppieren.

Die Betreuung der Elterngemeinschaft ist eine gemeinsame Aufgabe von Hitler-Jugend, NSV und Schule.

Die Kreise erhalten die KLV-Lager und Gastklassen zur Betreuung zugewiesen, deren Kern ihrem Kreisgebiet entstammt.

Sie betreuen die KLV-Lager und Gastklassen als Gesamteinheit, daher also auch die Jugendlichen aus den anderen Kreisen, die sich in diesen KLV-Lagern und Gastklassen befinden, mit.

Als Leiter der Elterngemeinschaften sollen einsatzbereite zuverlässige und im Umgang mit der Elternschaft erfahrene Nationalsozialisten eingesetzt werden.

Die Elterngemeinschaften sollen in regelmäßigen Abständen zusammengerufen werden. Es sollen hier alle praktischen Fragen der KLV in aller Offenheit mit den Eltern erörtert werden, um die Eltern positiv zu unterrichten.

Es ist vorgesehen, die Lehr- und Führungskräfte der KLV-Lager und Gastklassen auf KLV-Versammlungen der Elterngemeinschaften sprechen zu lassen. Ferner sollen auf diesen Veranstaltungen Eltern aus ihrer Erfahrung berichten.

Die Elternschaft soll eine ähnliche Betreuung erfahren wie die Angehörigen unserer bei der Wehrmacht stehenden Kameraden. Die Durchführung dieser kulturellen Betreuungsveranstaltungen liegt in den Händen der Kreisbeauftragten KLV, der diese in engen Zusammenwirken mit der Hitler-Jugend, der NSV und der Schule sinnvoll nach der vorhandenen Stärke der betreuten KLV-Lager und Gastklassen plant.

Über den Rahmen der Betreuung der Elterngemeinschaften hinaus haben die jeweils zuständigen Kreise die ihnen zugesprochenen KLV-Lager und Gastklassen zu betreuen. Dieses kann in Form von Heimatbriefen, Übernahme von Patenschaften für die einzelnen KLV-Lager und Gastklassen geschehen.

Mit dieser Betreuung verbindet sich grundsätzlich keinerlei Inspektions- oder Führungsrecht. Die Führung der KLV-Lager und Gastklassen liegt in den Händen der Gaubeauftragten KLV der Aufnahmegaue bezw. der in ihrem Auftrag arbeitenden Beauftragten der Hitler-Jugend, der NSV und der Schule. Daher hat ein Schriftverkehr mit den KLV-Lagern und Gastklassen zum Zwecke irgendwelcher Erhebungen, Erstellung von Listen, Feststellung von Tatbeständen, Festlegung von Dienstplänen usw. im Interesse einer organischen Entwicklung der Gemeinschaften der KLV-Lager und Gastklassen unter allen Umständen zu unterbleiben.

Die Kreisbeauftragten KLV werden in Zukunft über alle Veränderungen in der Zusammensetzung der Belegschaften der KLV-Lager und Gastklassen unterrichtet, um die durch die Einrichtung der Elterngemeinschaften entstandene erhöhte Führungsarbeit durchführen und Elternfragen beantworten zu können.

Aus dem Schreiben des Gebietes Berlin:

,Im Einvernehmen mit der Reichsjugendführung werden in Berlin vorerst an den mittleren und höheren Schulen KLV-Elterngemeinschaften ins Leben gerufen, die die zwischen KLV-Lager und Elternhaus bestehenden Beziehungen noch enger gestalten und den Sinn der KLV in den Elternkreisen vertiefen sollen. Mit diesen Veranstaltungen ist eine aufklärende Werbung für die KLV verbunden.

Die Elterngemeinschaften sollen in Abständen von mehreren Monaten zusammengerufen werden. Im Mittelpunkt einer derartigen Versammlung steht ein Bericht des Lagerleiters über das von ihm geleitete KLV-Lager. An der Versammlung nehmen außerdem teil:

  ein politischer Hoheitsträger,
   der in Berlin weilende Leiter der Schule,
   der KLV-Bannbeauftragte,
   der Kreissachbearbeiter für KLV-Anmeldung.

Für die Bereitstellung von Räumen sorgt, sofern ein entsprechender Raum in der Berliner Stammschule nicht vorhanden ist, der Kreisamtsleiter ‚Schule und Erziehung' bei der zuständigen Kreisleitung der NSDAP.

Die Einladung der Eltern erfolgt nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Kreisamtsleiter ‚Schule- und Erziehung', dem KLV-Bannbeauftragten und dem Lagerleiter durch den Leiter der Heimatschule.

Die Anforderung des Lagerleiters erfolgt über den KLV-Schulbeauftragten des Gebietes Berlin, Pg. Rottke, beim zuständigen Aufnahmegebiet. Die jeweiligen Lagerleiter bitte ich, zur Durchführung einer derartigen Veranstaltung kurzfristig zu beurlauben und nach Berlin in Marsch zu setzen." (Zu den Beurlaubungen der Lagerleiter ergehen Anordnungen der hiesigen Dienststelle im Einzelfall).

Zusammenfassend kann vorher mitgeteilt werden, dass in all diesen Dingen die Verbindung zwischen dem Lager und der Heimat, Elternhaus, Elterngemeinschaft, nicht eng genug sein kann. Diese Verbindung hat lediglich den Sinn, die Eltern zu unterrichten, verständliche und unverständliche Sorgen und Befürchtungen der Eltern zu zerstreuen, notwendige allgemeine Fragen zu beantworten. Damit ändert sich nicht der Dienstweg innerhalb der KLV. Nur in allgemeinen Dingen und mit allgemeinen Nachrichten und Berichten kann der Lagerleiter unmittelbar mit den verschiedenen Dienststellen des Entsendegebietes einen Schriftverkehr aufrechterhalten. Dienstanweisungen und Befehle gehen dem Lager lediglich auf dem Dienstwege zu - durch das Aufnahmegebiet und durch den Bannbeauftragten -. In dieser Beziehung ändert sich durch Einführung der Elterngemeinschaften naturgemäß nichts.“

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