Einsatz von Lagerangehörigen bei hauswirtschaftlichen Arbeiten
Im Rundschreiben KLV 15/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es unter dem 15. Oktober 1944:
„Die Jugendlichen in KLV-Lagern können zwecks Einsparung von hauswirtschaftlichem Personal zu folgenden Arbeiten herangezogen werden:
I. Mädel
Zimmer, Treppen, Flure fegen
Waschgefäße putzen
Staub wischen
Tisch auf- und abdecken
Papierkörbe ausleeren
Kartoffel pellen
Gemüse putzen bei besonderem Anfall
Porzellan und Bestecke abtrocknen
Gießen, Ernten, Unkraut jäten
Wildgemüse, Wildfrüchte, Wildkräuter sammeln
Transport von Wirtschaftsgütern des KLV-Lagers
II. Jungen
Zimmer, Treppen, Flure fegen
Waschgefäße putzen
Staub wischen
Tisch auf- und abdecken
Papierkörbe ausleeren
Kartoffel pellen
Grobgemüse putzen bei besonderem Anfall
Porzellan und Bestecke abtrocknen
Graben, Gießen, Ernten, Unkraut jäten
Wildgemüse, Wildfrüchte, Wildkräuter sammeln
Holz und Kohlen tragen
Transport von Wirtschaftsgütern des Lagers
Es muss erreicht werden, dass nur die hauswirtschaftlichen Kräfte beschäftigt werden, die unter Anlegung des schärfsten Maßstabes notwendig sind.“