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Ereignisse
1944
Oktober

Durchführung von „Fehden“ geregelt

Im Rundschreiben KLV 14/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es unter dem 5. Oktober 1944:

„Das jugendgemäße Leben in KLV-Lagern soll nicht durch einseitige Verbote behindert werden. So gehört z.B. die Durchführung von Fehden, sofern es sich nicht um abzustellende Auswüchse handelt, seit Jahrzehnten zu einem lebendigen und durchaus zu begrüßenden Lagerleben. Selbstverständlich hat die gesamte Lagerführung von der Durchführung solcher Dienste unterrichtet zu sein und lenkend einzugreifen.“

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