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Ereignisse
1944
Oktober

Verlegung von Privatpflegestellen in geschlossene KLV-Lager

Im Rundschreiben KLV 14/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es unter dem 5. Oktober 1944:

„Die bei Sofortmaßnahmen bedingte vorläufige Unterbringung von Jugenddienstpflichtigen in Familienpflegestellen ist nach den entsprechenden Anweisungen baldmöglichst durch eine Unterbringung in KLV-Lagern abzulösen. Um die Elternschaft über den Sinn und Zweck dieser Maßnahme aufzuklären, ist in solchen Fällen ein Elternbrief zu verschicken, der nach beiliegendem Muster zu erstellen ist.

Muster

An
Herrn/Frau ................................
in .......................................

Betr.: Umlegung von Jugenddienstpflichtigen von Familienpflegestellen in KLV-Lager.

Sehr geehrte(r) Frau / Herr!

Um Ihren Sohn/Ihre Tochter ............... vor den Auswirkungen der Terrorangriffe zu schützen, wurde Ihr Sohn/Ihre Tochter mit Ihrer Zustimmung im Rahmen der Erweiterten Kinderlandverschickung/im Zuge der geschlossenen Schulverlegung nach .................... (Ort) verschickt.

Da Ihr Sohn/Ihre Tochter zunächst nicht sofort einem KLV-Lager zugeführt werden konnte, weil Gemeinschaftseinrichtungen seinerzeit nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung standen, wurde Ihr Sohn/Ihre Tochter vorerst in einer Familienpflegestelle untergebracht.

Inzwischen ist die Auswahl und Ausstattung von zu KLV-Lagern geeigneten Objekten erfolgt, so dass einer Zuführung Ihres Sohnes/Ihrer Tochter in ein KLV-Lager nichts mehr im Wege steht.

Diese Mitteilung werden Sie sicherlich begrüßen, weil Ihrem Sohn/Ihrer Tochter nunmehr jene Vorteile zugutekommen, die sich aus der Unterbringung in den KLV-Lagern ergeben.

1. ermöglicht die geschlossene Unterbringung von Jugendlichen eine s t ä n d i g e Betreuung durch die dafür eingesetzten Lehr- und Führungskräfte,

2. wird sich Ihr Sohn/Ihre Tochter durch das dauernde Zusammensein mit gleichaltrigen Kameraden/Kameradinnen aus dem gleichen Heimatort wohler fühlen,

3. kommen Ihrem Sohn/Ihrer Tochter die Auswirkungen einer Gemeinschaftserziehung zugute (kameradschaftliche Unterstützung, gegenseitiger Ansporn zu besseren schulischen Leistungen usw.),

4. haben die für das KLV-Lager eingesetzten Lehrkräfte die Möglichkeit, über den Rahmen der eigentlichen Schulstunden hinaus den Lehrstoff in anschaulicher Weise an die Jugendlichen heranzutragen.

5. kommt Ihrem Sohn/Ihrer Tochter nunmehr auch der für die KLV-Lager angeordnete erhöhte Verpflegungssatz zugute.

Darüber hinaus finden alle Versorgungsansprüche wie Pflege und Ausbesserung der Wäsche, Reparatur der Schuhe usw., ärztliche Betreuung und alle sonstigen für die KLV-Lager angeordneten Fürsorgemaßnahmen ihre Regelung.

Die Unterbringung Ihres Sohnes/Ihrer Tochter ist im KLV-Lager ................. mit Wirkung vom ........... vorgesehen.“

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