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Ereignisse
1944
Oktober

Einrichtung von Elternbesuchszügen

In Folge Nr. 10/44 des „Nachrichtenblatts KLV“ des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung in Böhmen und Mähren wird unter dem 1. Oktober 1944 folgende Anordnung (KLV 462) wiedergegeben:

„R 71/44. Betr.: Elternbesuche

Hier: Elternbesuche mit Planzügen zum Wochenende (1.10.1944 - KLV 462)

I. Elternbesuche mit Planzügen (Zusatz zum Reichsleiter-Rundschreiben 11/43 v. 20.11.43)

Der größte Teil der Eltern, deren Kinder durch die KLV in Lagern außerhalb des Gaues untergebracht sind, hat im Rahmen der Elternbesuchs-Sonderzüge die Möglichkeit eines Wiedersehens. Um auch die bisher nicht erfassten Eltern einzubeziehen, werden Elternbesuche mit Planzügen zugelassen:

1. Zu KLV-Lagern, die mit Sonderzugsfahrten nicht erfasst werden können.
2. Für Eltern, die an der Benutzung des Sonderzuges verhindert waren.
3. Für Eltern, die durch Wohnsitzwechsel an Orten ansässig sind, von denen aus Sonderzüge nicht gefahren werden.
4. Zu KLV-Lagern im eigenen Gau.

Soweit als möglich sind auch hier Sammeltransporte zusammenzustellen. Hierfür gelten dann die gleichen Anweisungen und Bestimmungen wie für Sonderzugtransporte.

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