Fortsetzung der KLV trotz näher rückender Westfront
Über eine von höchster Stelle angeordnete Dienstreise, die Ministerialrat Holfelder und Ministerialrat Kühn vom Reichserziehungsministerium vom 29. September bis zum 7. Oktober durch die „westlichen Grenzgebiete“ führte, liegt folgender, am 13. Oktober verfasster Bericht vor:
„I. Veranlassung zur Dienstreise:
Am 28. September 1944 fand im Reichsministerium des Innern für Veranlassung von Stabsführer Möckel von der RJF bei Staatssekretär Stuckart eine Sitzung statt, an der teilnahmen:
Staatssekretär Dr. Stuckert MdI
„ Dr. Klopfer Partei-Kanzlei
Stabführer Möckel Dienststelle Schirach
Reichsamtsleiter Althaus NSV
MinDir. Dr. Holfelder Reichsrziehungsministerium
MinRat Klas MdI
Oberreg.Rat Kristandt Partei-Kanzlei
Bannführer Dr. Bartels Dienststelle Schirach
Reg.Rat Dr. Schmidt RMdI.
Der Besprechung lagen folgende Themen zu Grunde:
I. In welcher Weise soll die KLV im gegenwärtigen Stand des Krieges weitergeführt werden?
II. Sind besondere Maßnahmen für Jugendliche in bedrohten Grenzgebieten notwendig?
III. Wie lassen sich die durch die KLV vertretenen Raumansprüche ausgleichen und befriedigen?
Zu Frage I) machte Staatssekretär Stuckart den Vorschlag, die KLV „auszukämmen“. In den KLV-Lagern sollen belassen werden: Vollwaisen, vorsorglich aus dem Ausland zurückgeführte volks- und reichsdeutsche Jugendliche, deren Eltern noch im Ausland verblieben sind, Kinder, deren Eltern wegen ihres Arbeitseinsatzes oder aus anderen Gründen die Unterbringung in der KLV wünschen und sittlich und sozial gefährdete Kinder. Durch Entlassung von Jugendlichen, die nicht unter die vorstehenden Gruppen fallen, in ihre Entsendeorte könne Raum für Umquartierungen aus dem Westen gewonnen werden. Min.Dir. Dr. Holfelder bezweifelte, dass dadurch genügend Raum frei werde; insbesondere sei es aber bedenklich, die Rückführungen ausschließlich auf Grund persönlicher Kriterien vorzunehmen. Bei der Rückführung müsse das Moment der heimatlichen Luftbedrohung eingeschaltet und berücksichtigt werden.
Zu Frage II) vertrat Stabsführer Möckel den Standpunkt, dass die Kinder aus den feindbedrohten Westgebieten in KLV-Lager überzuführen seien und zwar sowohl die Kinder, die mit Trecks bereits in das rechtsrheinische Gebiet gekommen seien, als auch diejenigen, die aus den bedrohten Westgebieten wegen der Luftkriegslage und der erdnahen Feindbedrohung umquartiert werden sollten.
Min.Dir. Dr. Holfelder wandte sich gegen die Trennung der Kinder von ihren Eltern aus den Trecks, warnte davor, dass sich die KLV, die kaum noch ihre bisherigen Aufgaben lösen könne, mit Aufgaben übernehme, die die Schule von sich aus lösen könne, und gab das psychologische Moment zu berücksichtigen, das bei der Trennung der Eltern von ihren Kindern akut werde.
Die Besprechung endete damit, dass sich die Beteiligten weitgehend dem Standpunkt des Vertreters unseres Ministeriums anschlossen und dass sie es für unzweckmäßig hielten, eine größere Schulverlegungsaktion aus dem Westen im Augenblick durchzuführen.
Um den Sachverhalt aus eigener Anschauung kennenzulernen und beurteilen zu können, wurde von Min.Dir. Dr. Holfelder eine Dienstreise in die feindbedrohten Westgebiete vorgeschlagen und vom Minister genehmigt. Sie dauerte vom 29.9. bis 7.10.1944 und wurde ausgeführt von MinDir. Dr. Holfelder, MinRat Kühn und dem Unterzeichneten.
II. Verlauf der Dienstreise.
Die erste Besprechung über die vorstehend angeführten Fragen erfolgte in Wiesbaden mit Regierungsdirektor Römer und Vizepräsident Dr. Böckmann. Sie führte aus, dass im Bezirk Wiesbaden der Schulbetrieb vorläufig weitergehe. Zum Weggeben der Kinder bestehe bei den Eltern nicht die geringste Neigung. Selbst in dem von Luftangriffen am stärksten bedrohten Wiesbadener Vorort Biebrich hätten sich die Eltern dagegen gesperrt, ihre Kinder freiwillig zu verschicken. Von rund 2000 Schulkindern haben sich dort nur 106 verschicken lassen, und zwar durchweg in offene KLV-Lager. Träger der Verschickung auch der über 10-jährigen sei die NSV gewesen. Schon vor der Rückverlegung unserer Front im Westen seien die beteiligten Stellen wegen der KLV zusammengetreten. Man sei sich darüber klar gewesen, dass die KLV nur für wenige Orte des Gaues in Frage komme, wie Wiesbaden, Frankfurt a.M., Mainz, Hanau und Limburg. Bisher sei lediglich in Frankfurt a.M. die Verschickung der Kinder in größerem Umfange erfolgt. Dabei habe sich gezeigt, dass der Widerstand der Eltern gegen die Verschickung sehr groß sei. Quartier-, Transport- und Bekleidungsfragen spielten dabei eine entscheidende Rolle. Raumreserven für eine geschlossene Verlegung seien im eigenen Gau nicht mehr vorhanden, so dass die gauinterne Verschickung in größerem Umfange nicht in Frage komme, im gesamten Gau gäbe es nur 15-20 gauinterne KLV-Lager. Seit die Entwicklung des Krieges die zwangsläufige Verschickung notwendig mache, könnten im Hinblick auf die Einstellung der Eltern als Aufnahmegebiete nur benachbarte Gaue in Frage kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt würde der Schulunterricht aufrechterhalten, ggf. als Schicht- oder Kurzunterricht. Diese Regelung stelle den erfolgreichsten Weg dar, der Verwahrlosung der Jugendlichen zu begegnen.
Besondere Anordnungen bezüglich des Verhaltens der Kinder bei Angriffen von Tieffliegern sind von dem Regierungspräsidenten in Wiesbaden bisher nicht ergangen. In diesem Zusammenhang war der Inhalt eines feindlichen Flugblattes wichtig, in dem die Zivilbevölkerung aufgefordert wurde, wegen der bevorstehenden verstärkten Bombardierung kriegswichtiger Ziele auch durch Nah- und Tiefflieger solche Gebiete zu verlassen. Nach Ansicht der Regierungsvertreter müsste es sich psychologisch ungünstig auf die Eltern auswirken, wenn man sie zum Verbleiben in diesen Räumen zwinge, sie jedoch von ihren Kindern gewaltsam trenne.
Weiter wurde das Problem der Fahrschüler angeschnitten, die durch zunehmende Angriffe auf Personenzüge erheblich gefährdet seien. Sofern diese Schüler nicht am Schulort Wohnung nehmen könnten, müssten sie in den Schulen der nächstniedrigen Gattung des Heimatortes betreut werden.
Ferner wurde die Abänderung des Erlasses vom Jahre 1940, betr. Schulbeginn nach Fliegerangriffen für notwendig erklärt. Bei der derzeitigen Luftkriegslage erhielten die Kinder nach diesem Erlass praktisch überhaupt keinen Unterricht mehr.
Vizepräsident Böckmann wandte sich schließlich gegen das Weiterbestehen des Landjahres und bat um Zurverfügungstellung eines in den Westgebieten freigewordenen Schulmannes für die Verwaltung des Volksbüchereiwesens, weil der bisherige Verwalter zur Wehrmacht eingezogen worden ist.
Auf der Weiterfahrt nach Koblenz wurde das KLV-Lager Hotel „Zum Schwan“ in Östrich bei Rüdesheim besichtigt. Das Lager ist ein Restlager und zählte am Besichtigungstage nur noch 9 Mädchen aus Frankfurter Volksschulen. Früher befand sich das Lager mit einer Belegschaft von ca. 26 Mädchen in Zakopane. Später kam es, durch die Kriegslage bedingt, vorübergehend nach Auwahl bei Prag, und auf Anordnung des Oberbannführers Gade über Frankfurt/M. nach Östrich. Der Transport über Frankfurt a.M. ging angeblich völlig planlos vor sich und bewirkte, dass der größte Teil der Mädchen den Aufenthalt dortselbst benutzte, um ins Elternhaus zurückzukehren. Trotz eingehender Bemühungen ist es der Lagerleiterin, Lehrerin Küber, nicht gelungen, die frühere Belegungsstärke auch nur annähernd zu erreichen.
Bezirksleiterin und Hausbesitzerin baten um Unterstützung in dem Bemühen, vor Einbruch des Winters eine ausreichende Heizanlage zu bekommen. RJF und RP in Wiesbaden werden entsprechend verständigt.
Die Lagerleiterin beklagte sich darüber, dass seitens der Dienststelle KLV in Prag untersagt worden sei, Lehr- und Lernmittel, die das Lager besaß, aus dem Protektorat mitzunehmen. Dadurch sei sie jetzt in großer Verlegenheit. Auch darüber wird mit der RJF verhandelt werden. Mit der Schulaufsichtsbehörde hat sich die Lagerleiterin wegen dieser Schwierigkeiten bisher nicht in Verbindung gesetzt.
Am Abend desselben Tages wurde noch das KLV-Lager Höchster Oberschüler in der Jugendherberge Rüdesheim besucht. Es ist mit 82 Jungen der Klassen 1 - 3 belegt, für die 4 Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Über den abwesenden Lagerleiter, Stud.Rat Dr. Simon, wurde erheblich geklagt. Es fehle ihm bei an sich gutem Willen die Fähigkeit, ein Lager zu leiten. Auch dieses Lager leidet unter empfindlichstem Lehrmittelmangel. Verschärfend wirkt der Umstand, dass die Oberschule zersplittert worden ist, während Teile der Klasse 5 - 7 in Höchst zurückblieben, wurde ein Teil der Schülerschaft im Westerwald untergebracht.
Außer Lehr- und Lernmitteln fehlen im Lager eine Lehrer- und Schülerbücherei, Rundfunkt, Zeitschriften und Zeitungen. Der stellvertretende Lagerleiter erklärte, dass sich Lehrer und Schüler seit dem 6. April d. Js. von der Welt abgeschnitten fühlen. Ein Vertreter der Schulaufsichtsbehörde habe sich während der ganzen Zeit nicht sehen lassen, und man höre von der Schulaufsichtsbehörde auch sonst nichts.
Ein weiterer Missstand dieses Lagers ist die fehlende ausreichende Verdunkelungsvorrichtung. Der vorhandene Luftschutzraum im Kellergeschoß ist unzureichend. Darüber wird der RJF berichtet.
Mittwoch, den 3. Oktober, wurden die eingangs erörterten Fragen vormittags mit Reg.Präs. Dellenbusch und mit Prof. Dr. Jungbluth-Koblenz besprochen. Reg.Präs. Dellenbusch erklärte, dass er sich stets gegen Schulschließungen gewandt habe. Jetzt sei es jedoch notwendig, in den meist betroffenen Städten des linksrheinischen Teils die Schulen zu schließen, während auf dem flachen Lande und im rechtsrheinischen Teil des Bezirks bis auf einen schmalen Streifen am Rhein der Unterricht weitergehe. Sowohl RP Dellenbusch als auch Prof. Jungbluth wandten sich gegen die Wegnahme der Kinder von ihren Eltern. Der überaus größte Teil würde sich niemals von den Kindern trennen. Sie wollen vielmehr gerade jetzt mit ihren Kinder zusammenbleiben. Prof. Jungbluth wies darauf hin, dass einzelne Schulen gerade deswegen geschlossen worden seien, damit die Eltern ihre Kinder in Augenblicken der Gefahr zu Hause haben. RP. Dellenbusch gab zu, dass die Kinder in der KLV zwar in der nationalsozialistischen Weltanschauung intensiver geschult und gefestigt werden könnten, wichtiger sei aber in der augenblicklichen Lage, die Menschen aufrecht zu halten und nicht zu belasten, wie dies geschehe, wenn man den Eltern die Kinder nehme. Die Ansicht, dass in der KLV asoziale Elemente in größerer Menge vorhanden seien und dass es zahlreiche leichtlebige Mütter gebe, die sich gern von ihren Kindern trennen möchten, bezeichnete DP. Dellenbusch als grotesk. Auch der Hinweis darauf, dass die 16-jährigen dem Führer als schlagkräftige Verbände erhalten werden müssten, rechtfertige nicht, sie gegen den Willen der Eltern in KLV-Lager zu verschicken. Beste Männer seien von der Westfront zurückgeflutet, wie viel weniger könne da von 16-jährigen Kindern erfolgreicher Widerstand erwartet werden. Das Problem sei nicht, Menschenmassen zu bekommen, denn die habe die Wehrmacht, sondern es fehle uns an gut ausgerüsteten und gut ausgebildeten Mannschaften, dazu taugten die 16-jährigen nicht. Reg.Präs. Mischke und sein RV-Dezernent erklären, dass die Eltern mit der Absonderung ihrer Kinder nicht einverstanden seien. Wenn einige Mütter angeblich ihre Kinder los sein möchten, um freier leben zu können, besage das nichts, man müsse mit den normalen Müttern rechnen.
Wegen der Kriegsentwicklung seien in seinem Regierungsbezirk vor reichlich 3 Wochen alle Schulen geschlossen worden. Man brauchte vor allem Lazarettraum. Außerdem sei es bei den seit Monaten schwierigen Transportverhältnissen nicht möglich, die Schulen ausreichend mit Heizmaterial für den Winter zu versorgen. Bei Besserung der Lage würden die Schulen wieder eröffnet. Zunächst müsse man jedoch abwarten, was wird. Aus den Städten betreibe man die Verschickung der Kinder nach Thüringen; Flüchtlinge aus dem linksrheinischen Gebiet bringe man dagegen im Gau selbst unter. Die Umquartierung auch der über 10 Jahre alten Kinder liege in den Händen der NSV. Zwang werde bei der Verschickung in keiner Weise ausgeübt. Man lege vielmehr Wert auf völlige Freiwilligkeit. Die gauinterne Verschickung sei sehr schwierig und jetzt wohl sogar unmöglich. Daher müssten die Kinder in benachbarte Gaue verschickt werden. Demoralisation der zurückbleibenden Kinder befürchtet RP Mischke nicht, weil er erstens mit Krieg von nur noch kurzer Dauer rechnet, und weil zweitens die Jugend besonders in den ländlichen Gemeinden stark eingespannt sei. Großstädte mit ihren Gefahren für die Jugendlichen seien im Bezirk nicht vorhanden.
Das Landjahr ist im Bezirk Koblenz bis auf ein Lager geschlossen worden. Die Lehrkräfte werden dem REM gemeldet.
Bei der Besprechung in Köln am 4. Oktober betonten sowohl Vizepräsident Dr. Jüttner sowie sein Sachbearbeiter, dass die Eltern weithin gegen die Verschickung seien. Gerade in letzter Zeit konnte beobachtet werden, dass zahlreiche Eltern ihre bereits verschickten Kinder zurückholten, um sie in der jetzigen Situation bei sich zu haben. Nicht selten sträubten sich Eltern gegen die Verschickung, weil sie die Ernährungsverstärkung durch die Kinder ausnutzen wollen. Darüber lägen übereinstimmende Berichte der Rektoren vor.
Gaueigene Verschickung sei wegen der starken Truppenzusammenziehungen nicht mehr möglich. Bisher seien die Kinder nach Schlesien, Sachsen und dem Sudetengau verschickt worden.
Nachdem sie 6 Monate weggewesen seien, strebe ein großer Teil in die Heimat zurück. Es sei ebenso falsch, zu sagen: wir schließen die Schule und verschicken die Kinder, wie den Standpunkt zu vertreten: wir unterrichten weiter und warten ab. Richtig sei, die Schulpflicht aufzulockern und Schule gewissermaßen zu offerieren. Eltern, die davon keinen Gebrauch machen wollen, weil sie für ihre Kinder fürchten, dürften keinesfalls in Schulstrafen genommen werden. Auf alle Fälle sei es nötig, die nicht beschulten Kinder von den Lehrern in irgendeiner Weise behüten und betreuen zu lassen, und wenn es täglich nur 1-2 Stunden wären. Nur auf diese Weise könne der Demoralisierung der Jugend vorgebeugt werden.
Auch in Köln wiesen die Vertreter des Regierungspräsidenten auf das schwierige Fahrschülerproblem hin.
Gauleiter Grohé wandte sich dagegen, dass man den Eltern gegen ihren Willen ihre Kinder nehme. Solange wie möglich solle Schule gehalten werden. Daher sei bis in die jüngste Zeit der Schulbetrieb in vollem Umfange aufrechterhalten worden. Jetzt lasse der Luftkrieg tatsächlich keine Stunde mehr frei für einen ungestörten Unterricht. Daher seien die Schulen nunmehr geschlossen worden. Wenn die Luftkriegslage sich bessere, würde der Unterricht wieder aufgenommen werden, jedoch bestehe dafür zur Zeit wenig Hoffnung. Der Gauleiter wies dann auf die Möglichkeit hin, dass sich in seinem Gau die Landfront plötzlich nähere und fragte, was dann mit den Kindern geschehen solle. Sie zwangsweise von den Eltern wegzunehmen wäre falsch. Die Hauptsache sein, die Moral der Bevölkerung zu halten. Dieses Ziel zu erreichen, müssten gegebenenfalls selbst Opfer von nicht verschickten Kindern hingenommen werden. Auf dem Lande brauchten die Eltern die Kinder als Arbeitshilfe, aber auch in den Städten müssten zahlreiche Schüler(innen) ihren berufstätigen Müttern helfen. Daher schlage er als Mittelweg vor: a) intensive Werbung für die freiwillige Verschickung, b) Überprüfung durch die Ortsgruppenleiter, welche Kinder weggebracht werden könnten. Der Gesichtspunkt der Luftbedrohtheit sei dabei zu berücksichtigen. Ebenso sollten Kinder verschickt werden, deren Eltern froh seien, sie wegen ihrer Berufsarbeit los zu sein. Allerdings müsse man die Kinder möglichst postnahe verschicken, weil sonst die Eltern noch mehr Schwierigkeiten machten; eine gauinterne Verschickung komme wegen der sehr geringen Aufnahmemöglichkeiten kaum in Frage. Wichtig sei, dass man den Eltern schon bei der Werbung den Aufnahmeort angeben könne, und dass man ihnen klarmache, dass es zur Zeit in der KLV möglich sei, den Kindern einen geordneten Schulunterricht zu erteilen.
Die Besprechungen am gleichen Tage in Düsseldorf mit Regierungspräsident Reeder und Reg.Dir. Finger ergaben folgendes: Reg.Dir. Finger wies darauf hin, dass die gauinterne Verschickung nur noch etwa 1000 Kinder zähle. Etwa 145000 seien außerhalb des Gaues untergebracht. Unbeschult seien insgesamt rund 420 000 Kinder. Gering sei die Unterbringung in geschlossenen Lagern; sie betrage nur ungefähr 15% der Verschickten. RP. Reeder wies darauf hin, dass er die Schulschließung zunächst bis zum 1. November verfügt habe. Maßgebend dafür seien die Luftkriegslage, der Hilferuf der Elternschaft und der Einsatz zahlreicher Lehrkräfte am Westwall gewesen. Man könne nicht die Schulschließung wegen der Feindnähe (Landfront) ablehnen und wegen der Luftbedrohung befürworten. Die Feindnähe bedinge .....nahme der Luftbedrohung. Der Standpunkt von Staatssekretär Klopfer habe nur theoretischen Wert.
Er, Reeder, habe sich sehr ungern zur Schulschließung entschlossen. Man nehme dadurch den Kindern den letzten Halt. Die Verwilderung der Jugend habe erschreckend zugenommen. Daher überlege er, ob und in welcher Weise die Kinder nach der Stilllegung der Schulen von den Lehrern betreut werden könnten. Die KLV habe sich im Großen und Ganzen bewährt, wenn auch manche Klagen und viele Rückholungen vorgekommen seien. Mit zunehmender Feindbedrohung seit mit Sicherheit anzunehmen, dass die Eltern in steigendem Maße die Frage stellen: wohin mit den Kindern? Auf alle Fälle müssten sie möglichst postnahe verlegt werden und möglichst so, dass die Mütter mit ihren Kindern zusammen sein könnten; denn es sei sehr wichtig, dass die familiären Bindungen bestehen blieben. Die geschlossene Verlegung sei kaum durchzuführen, denn aus dem Gaugebiet müssten 120 000 + 290 000 = 410 000 Kinder fort. Diese Zahl beweise, dass mit der Verschickung ein gewaltiges Transport- und Raumproblem auftauche. Leichter sei die offene KLV möglich. Auch die Beschulung sei dabei leichter zu regeln.
Vor Beginn der Besprechung mit dem Regierungspräsidenten schnitt Reg.Dir. Finger die Beschäftigung holländischer deutschfreundlicher Lehrkräfte und die Frage des Mitbestimmungsrechtes der Gemeinden bei Berufung und Anstellung von Lehrkräften an. Bisher läge im letzteren Fall die Entscheidung zu stark in den Händen der Oberbürgermeister. Min.Dir. Dr. Holfelder betonte, dass das Entscheidende sei, die Souveränität der Schulverwaltung unangetastet zu lassen.
Ferner übergab Reg.Dir. Finger die Abschriften von Weisungen für das Verhalten von Schülern und Lehrern bei Tieffliegerangriffen. Diese Abschriften sind inzwischen von dem Unterzeichneten in den Geschäftsgang gegeben worden.
In Münster (5.10.) führte zunächst Oberschulrat Bolle aus, dass aus dem Bezirk Aachen nur vereinzelt höhere Schüler im Bezirk aufgenommen worden seien. Daher lägen keine besonderen Erfahrungen darüber vor. Die Ortschaften des Gaues seien zwar stark mit Aachener Bevölkerung belegt, bei den Kindern handle es sich aber überwiegend um Volksschüler. Die höheren Schulen gegen die holländische Grenze seien zum Teil geschlossen worden. Die Schüler(innen) seien auf Befehl des Gauleiters über den diesbezüglichen Ministerialerlass hinaus ab Klasse 5 in der Rüstungsindustrie eingesetzt worden. Bald habe sich jedoch gezeigt, dass sie tatsächlich nicht benötigt wurden. Daraufhin wurde in einer Sitzung entschieden, die angehörigen Klassen 5-7 wieder aus dem Einsatz zurückzuziehen und den Unterricht teilweise aufzunehmen. Erschwert werde der Unterrichtsbetrieb durch die ständigen Raumforderungen seitens der Wehrmacht. Sie strebe vor allem nach Schulen mit Heimen, z.B. Lehrerbildungsanstalten. Bisher sei nicht recht klar gewesen, wem das Recht zustehe, diese Häuser an die Wehrmacht abzugeben: Reichsverteidigungskommissar, Kreisleiter, Bürgermeister u.a.
Bei Schulschließungen ergaben sich mannigfache Schwierigkeiten bezüglich des Einsatzes der Lehrkräfte. Die verschiedensten Ämter forderten sie für schulfremden Einsatz an, was verschiedentlich zu Unzuträglichkeiten geführt habe. Gegenüber früher stünden jetzt infolge der Schulschließungen mehr Lehrkräfte für den Luftwaffenhelferunterricht, der weiterlaufe, zur Verfügung. Es könnten auch noch einige Lehrkräfte an andere Aufnahmegaue, z.B. an Oberschlesien, abgegeben werden.
Die Vertreter der Schulbehörde in Münster kamen ebenfalls auf die Beschäftigung deutschfreundlicher holländischer Lehrkräfte zu sprechen und wurden von Min.Dir. Dr. Holfelder entsprechend informiert
Reg.Präs. Pfründt setzte sich am Beginn der Besprechung für die dreimonatliche Gehaltszahlung an die Lehrkräfte ein, und zwar sollten ihnen zwecks Arbeitsersparnis bis auf weiteres die Bezüge weitergezahlt worden, die sie zur Zeit erhalten.
Zu den zur Erörterung stehenden Fragen äußerte sich der Reg.-Präsident etwa folgendermaßen: Der Gau sei absolut als Kriegsgebiet zu betrachten. Außer rund 200 000 Hineinevakuierten seien die Ortschaften mit Militär vollgepfropft. Im Ganzen hielten sich in ihm etwa 400-500 000 Menschen aus anderen Gauen auf. Diese Entwicklung halte noch an. Daher fehle ungeheuer viel Raum. Die zwangsläufige Folge sei die fortschreitende Stilllegung von Schulen. Zunächst stünden allerdings nur 40 000 Plätze in Oberbayern und Salzburg für die Umquartierung zur Verfügung. Diese Zahl reiche nicht aus, denn es müssten mehr Kinder umquartiert werden. Der Unterricht sei in der Heimat nicht mehr aufrecht zu erhalten. Er, Pfründt, begrüße die Kinderlandverschickung. Mit freiwilliger Verschickung sei jedoch nichts zu erreichen. Im Gau Münster habe man daher Druck ausgeübt und mit oft recht dramatischen Mitteln gearbeitet. Mütter mit Kindern seien in den Bunkern angerempelt worden, bei Bombardierungen gefallene Kinder hätten in keiner Weise bedauert werden dürfen, sondern man habe im Gegenteil die Eltern als schuldig hingestellt und kein Mitleid gezeigt. Man sei also rau vorgegangen, habe aber Erfolg gehabt. Die Kinderverluste seien gering und darauf wäre man stolz. Auch in Zukunft werde man Druck ausüben und der Bevölkerung mit der erdnahen Feindbedrohung bange machen. Für ihn laute die Parole: Soviel Kinder raus wie möglich und so viel Druck anwenden wie möglich! In seinem Gau würden überdies die Jahrgänge 1884 bis 1930 zurückgeführt, damit die wehrfähigen Männer erhalten bleiben. Diese Maßnahme führe die Partei mit Gestellungsbefehlen durch; die Wehrmacht erfasse die Wehrfähigen dann sofort in den Sammelplätzen. Auf einen entsprechenden Hinweis von Min.Dir. Dr. Holfelder gab der Reg.Präsident freilich zu, das diese Maßnahme zumindest ein sehr ernstes Transportproblem auslöse, das unter Umständen die Dispositionen der Wehrmacht gefährden könne.
Abschließend forderte der Regierungspräsident die geschlossene Schulverlegung.
Im Verlauf der Besprechung trat Reg.Präs. Pfründt auch für die Schließung der Landjahrlager ein. Unter allen Umständen seien dabei alle Vorräte und die vorhandenen Spinnstoffe sicherzustellen.
Für die Besprechungen in Hannover am 6.10. standen nur der RV-Referent und Oberreg.Rat Gröger zur Verfügung. Sie führten aus, dass eine Verstärkung der KLV im Raum Hannover nicht in Frage komme. Die Beschulung wäre allerdings infolge zunehmenden Raummangels immer schwieriger. Die KLV könne nur gauextern erfolgen, dagegen mache sich aber ein starker Widerstand der Eltern geltend.
Im Gaugebiet seien etwa 8000 Flamen, Wallonen und Franzosen untergebracht. Besondere Erfahrungen mit ihnen lägen noch nicht vor. Dass Eltern geradezu darum gebeten hätten, ihnen die Kinder abzunehmen, sei nicht bekannt. Jedoch wollten die Vertreter Beobachtungen über die psychologische stimmungsmäßige Seite des Problems sammeln und dem RFM berichten.
Von Min.Dir. Dr. Holfelder wurde anschließend eine Pressenotiz, betreffend Einsatz kriegsdienstverpflichteter Frauen als Schulhelferinnen, zur Sprache gebracht. Die durch diese Notiz eingetretene Gefährdung der Schulhelferinnenausbildung soll im Wege des direkten Briefwechsels mit dem Gauleiter zu beheben versucht werden.
Mit den Vertretern mehrerer Regierungspräsidenten bezw. Oberpräsidenten wurde gelegentlich der Reise auch die Frage nach der Abhaltung allgemeiner Dienstbesprechungen behandelt. Die Notwendigkeit solcher Dienstbesprechungen wurde bejaht. Jedoch dürften sie nicht außerhalb des Dienstortes stattfinden.
III. Ergebnisse der Dienstreise.
1) Der Besuch der Vertreter des Reichserziehungsministeriums in den bedrohten Westgebieten wurde von allen aufgesuchten Dienststellen durchaus positiv aufgenommen.
2) Eine einheitliche Beurteilung der erörterten Fragen war nicht vorhanden. Die Stellungnahme erfolgte nicht von gegebenen Tatsachen aus, sondern auf Grund der Weltanschauung bezw. der Beurteilung der Kriegslage und des Kriegsverlaufes durch den einzelnen.
3) Alle Beteiligten lehnten im gegenwärtigen Zeitpunkt eine größere Verschickungsaktion, insbesondere eine vorsorgliche KLV, aus dem Westen ab, weil mit ihr sofort einige schwerwiegende Probleme ausgelöst wurden, z.B. die Raum- und Transportfrage, die Haltung der Elternschaft und die Deckung des Lehrerbedarfs.
4) Gauinterne Verschickung ist kaum möglich, daher kommt nur die gauexterne Verschickung in Frage. Bei der Raumknappheit bleibt zu prüfen, ob und inwieweit umquartierte Kinder wieder in ihre Heimat zurückgenommen werden können. Dabei muss der Gesichtspunkt der Luftbedrohung berücksichtigt werden.
5) Im Hinblick auf den herrschenden Lehrerkräftemangel kommt nur eine Schulverlegung in Frage, die zu Buche schlägt und den sparsamsten Einsatz der Lehrkräfte gestattet.
6) Alle Beteiligten, außer dem Regierungspräsidenten in Münster, sprachen sich gegen die Anwendung von Zwang bei der Verschickung aus.
7) Bei einer rückschauenden Betrachtung der Dienstreise muss gesagt werden, dass die Schule jetzt an ihrem kritischen Punkt angelangt ist, wo es zu entscheiden gilt, ob eine jahrhundertalte Kontinuität unterbrochen werden oder ob der Schulbetrieb in irgendeiner Form aufrecht erhalten werden soll.“