Einführung von KLV-Standortbüchereien
Im Rundschreiben KLV 12/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es unter dem 15. August 1944:
„In jedem KLV-Standort sind bis zum 15.9.1944 alle bisher bestehenden einzelnen Lagerbüchereien einzuziehen und an einer zentralgelegenen Stelle des Standortes in der KLV-Standortbücherei zu sammeln. Ein geeigneter Hitler-Jugend-Führer oder Lagerleiter wird neben seiner sonstigen Diensttätigkeit mit der Leitung der KLV-Standortbücherei beauftragt. In dieser Eigenschaft untersteht er dem KLV-Standortbeauftragten.
Die Bücher sind zu sortieren und entsprechend den örtlichen Verhältnissen in der Woche mindestens 2 Ausgabestunden für jedes Lager festzulegen.“