Einsatz von Schülern zur Sicherstellung der Ernte
Am 8. August 1944 wird folgender Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz zum „Einsatz der Schüler und Schülerinnen der höheren Schulen zur Sicherstellung der Ernte und für weitere kriegswichtige Aufgaben“ veröffentlicht:
„1. Alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgänge 1929 und älter werden sofort kriegswichtigen Aufgaben zugeführt. (...)
2. Die Schüler der Jahrgänge 1930, 1931 und 1932 sowie die Schülerinnen des Jahrganges 1930 werden für den Ernteeinsatz und anderer landwirtschaftliche Arbeiten erfasst... Während der Ferien versammeln sie sich, soweit sie noch nicht eingesetzt sind, täglich des Morgens in ihren Schulen und erhalten hier Anweisungen über ihren weiteren Einsatz.“
Angehörige der Jahrgänge 1931 und 1932 „sollen möglichst am Ort oder in der Nachbarschaft ihres Schulortes“ eingesetzt werden.
„4. Luftwaffenhelfer werden weiterhin unterrichtet. (…)
6. Schwächliche und durch Krankheit behinderte Schüler(innen) (...) verbleiben im Schulort und werden durch die zuständige Bannführung zu Kurierdiensten, Botengängen, Schreibarbeiten, Brandwachen und dergleichen Diensten verwendet.
7. Diese Anordnungen erstrecken sich auch auf die offenen KLV-Lager.“