Sicherheitsdienst über Schulverlegung in Trier
Der Sicherheitsdienst der SS berichtet am 5. Juni 1944 über die Lage im Abschnitt Koblenz:
„Kulturelles Leben
Schulverlegung aus Trier:
Mit Rücksicht auf ihre exponierte Lage im Westen des Reiches und auf die damit gegebene Gefährdung der eng bebauten Stadtteile wurde für die Stadt Trier die Verlegung von 2 im Stadtkern gelegenen Volksschulen, und zwar der Schulen Trier-Mitte und Deutschherrenschule, in den Landbezirk Trier und in das benachbarte Gebiet von Luxemburg angeordnet. Die Schulverlegung wurde nach den allgemein gültigen Bestimmungen in die Wege geleitet. Die zur Vorbereitung der Schulverlegung veranstaltete Elternversammlung nahm einen recht stürmischen Verlauf. Wenn sich auch ein großer Teil der versammelten Eltern im Allgemeinen ruhig und besonnen verhielt, so stieg das Stimmungsbarometer doch infolge des Verhaltens eines kleineren Teils der Anwesenden zeitweise sehr hoch. Die Art der gemachten Zwischenrufe ließ erkennen, dass es sich bei ihnen nicht allein um starke Gefühlsäußerungen besorgter Eltern handelte, sondern auch um deutlich spürbare agitatorische Machenschaften. Vor allem wurde die Absicht der lückenlosen Durchführung der Schulverlegung stark kritisiert und dazu bemerkt, dass man bei der Schulverlegung mit geradezu bolschewistischen Methoden vorgehe. Die zwingende Notwendigkeit der Schulverlegung wurde ebenfalls nicht allgemein anerkannt. Mit einzelnen Zwischenrufen wurden die Redner persönlich angegriffen. Dem Kreisleiter wurde beispielsweise vorgeworfen, dass er einen „unanständigen Ton“ habe. Die Bemerkung des Gebietsbeauftragten der KLV, dass er selbst Vater von 6 Kindern sei, wurde mit Gelächter beantwortet. Den Höhepunkt des Frage- und Antwortspiels bildete die Frage nach der religiösen Erziehung der Kinder in den KLV-Lagern. Der Fragesteller wurde mit Beifall geradezu überschüttet. Die gereizte Stimmung der Eltern muss nach verschiedenen Meldungen zum guten Teil auf den Einfluss des Klerus auf die Bevölkerung zurückgeführt werden. Der Klerus sieht die Zusammenfassung der Kinder in KLV-Lagern bekanntermaßen nur ungern, da die Beeinflussung der Kinder in weltanschaulicher Hinsicht hier stärker als in der heimatlichen Schule erfolgen kann.
Die ablehnende Haltung des Großteils der Elternschaft gegen die Unterbringung der Schulkinder in KLV-Lager ist auch dadurch bestärkt worden, dass die kurz vorher aus einem KLV-Lager zurückgekehrten Kinder erklärten, sie hätten seit Monaten die Kirche nicht mehr besuchen dürfen. Diese Tatsache hatte die HJ-Führung zugegeben. Zur Beruhigung der Elternschaft wurde seitens der HJ-Führung ausdrücklich erklärt, dass in den KLV-Lagern der Kirchenbesuch gewährleistet sei.
Die HJ-Führung versuchte in letzter Minute noch durch ein Rundschreiben an alle in Frage kommenden Eltern, alle 10-14-jährigen Kinder zwangsweise in den KLV-Lagern zusammenzufassen. Da diese Maßnahme allen bisher abgegebenen Erklärungen und auch den bisher erlassenen Bestimmungen zuwiderlief, unterband die Schuldbehörde diese Anordnung der HJ-Führung, zumal es auch politisch verfehlt gewesen wäre, aufgrund des gewonnenen Stimmungsbildes derart vorzugehen. Die HJ-Führung beruft sich in ihrem Bestreben auf eine mehr oder weniger zwangsweise Zusammenfassung der 10-14-jährigen in den KLV-Lagern auf Weisungen der Reichsjugendführung. Sollten solche Weisungen wirklich bestehen, so stünden sie zu den übrigen Erlassen der mit der KLV befassten Stellen u.a. des Erziehungsministeriums, des Propagandaministeriums und des Reichsinnenministeriums im Gegensatz. Eine Klarstellung durch die obersten Stellen über die Art der Durchführung der KLV erscheint daher notwendig.
Die Schulverlegung ist planmäßig in den ersten Tages des Monats April durchgeführt worden. Nach dem Terrorangriff auf Koblenz und den Bombardierungen der Eisenbahnanlagen in Konz und Ehrang bei Trier hat die Elternschaft die Notwendigkeit der Maßnahme mehr und mehr erkannt. Außerdem hat die gute Unterbringung in den KLV-Lagern in Luxemburg zur Besänftigung der Gemüter beigetragen. Wie zu erwarten war, hat die Unterbringung der Schüler im Wege der Bekannten- und Verwandtenhilfe den weitaus größten Raum eingenommen. Das Gesamtergebnis nach dem Stand vom 1. Mai 1944 stellt sich folgendermaßen dar:
1. Es wurden außerhalb der Stadt Trier untergebracht:
a) durch die NSV in Familienpflegestellen der Kreise Bernkastel, Bitburg, Daun, Saarburg, Trier-Land und Wittlich insgesamt 276 Schulkinder der 1.-4. Klasse,
b) durch die HJ in KLV-Lagern in Echternach, Bollendorf, Berdorf und Befort in Luxemburg insgesamt 205 Schulkinder der 5.-7. Schulklasse,
c) im Wege der Verwandten- und Bekanntenhilfe insgesamt 430 Schulkinder aus allen Klassen,
2. Infolge Erkrankung, Lageruntauglichkeit und aus anerkannten familiären Gründen sind auf andere Schulen der Stadt Trier insgesamt 250 Schulkinder umgeschult worden.
3. Unbeschult, da die Eltern sich weigerten, ihre Kinder bei Verwandten unterzubringen, noch sie an den amtlichen Aktionen teilnehmen zu lassen, bleiben 98 Schulkinder.
Es ist anzunehmen, dass sich die Zahl der unbeschulten Schulkinder noch um etwa 15 v.H. vermindern wird, da zahlreiche Eltern es nach der Weigerung der Schulbehörde, eine Umschulung in andere Schulen der Stadt Trier zuzulassen, vorziehen werden, ihre Kinder doch noch aus Trier selbst verbringen oder verbringen zu lassen. Irgendein Zwang auf die Eltern ist nicht ausgeübt worden.
In gleicher Weise wird (folgt getilgt: auch) die Zahlt der wegen Krankheit nicht einbezogenen Schulkinder sinken, da darin auch die vorübergehend erkrankten Kinder einbegriffen sind, die nachträglich noch aus der Stadt, sei es im Wege der Verwandtenhilfe, sei es im Wege der amtlichen Aktionen umquartiert werden.
Die Durchführung der Unterbringung in Familienpflegestellen im Benehmen mit der NSV wie auch in den KLV-Lagern unter Mitwirkung der HJ-Gebietsführung ist ohne Beanstandung erfolgt.“