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Ereignisse
1944
Mai

Wachsendes Interesse an vorzeitiger Rückführung

Immer mehr Eltern versuchen, ihre Kinder vorzeitig aus den KLV-Lagern zu holen. Einzelrückführungen sind jedoch, wie in der Mai/Juni-Ausgabe 1944 des KLV-Elternbriefes „Siling“ bekanntgegeben wird, nur auf dem Dienstweg möglich:

„Vorzeitige Rückführungen aus KLV-Lagern

In letzter Zeit häuften sich die Fälle, dass Eltern aus den Gauen Köln-Aachen, Westfalen Süd und Berlin hier in Niederschlesien entweder in den KLV-Lagern oder in der Dienststelle des Gebietsbeauftragten anreisen, um ihre Kinder vorzeitig aus den KLV-Lagern zu holen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese Reisen völlig zwecklos sind. Eine Entlassung aus dem KLV-Lager kann nur erfolgen, wenn bei dem zuständigen Baubeauftragten für KLV des Entsendegaues ein ordnungsmäßiger Rückholungsantrag gestellt ist, und die Genehmigung des Gaubeauftragten bereits in der Dienststelle des Gebietsbeauftragten für die KLV des Gebietes Niederschlesien vorliegt. Eine vorzeitige Rückführung ohne diese vorliegende Bescheinigung kann weder vom Lagerleiter noch vom Gebietsbeauftragten genehmigt werden.

Sobald die Rückholungsgenehmigung bei uns vorliegt, wird das Kind unverzüglich mit einem Begleiter in die Heimat oder den neuen Wohnort der Eltern, in Marsch gesetzt. Es erübrigen sich damit unnötige Reisen der Eltern in dieser Angelegenheit nach dem Gau Niederschlesien.“

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