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Ereignisse
1944
Mai

Schulvorteile durch KLV-Teilnahme?

Beim Wechsel auf eine höhere Schule, so berichtet der „Westdeutsche Beobachter“ am 22. Mai 1944 können die Kinder, die an der KLV teilgenommen haben, angeblich von besseren Voraussetzungen ausgehen, da sie von kriegsbedingten Unterrichtsausfälle nicht betroffen wurden:

„Wer sein Kind an der Erweiterten Kinderlandverschickung hat teilnehmen lassen, braucht keine Sorge wegen des Anschlusses an die höhere Schule zu haben. Durch die Arbeit in den KLV-Lagern sind die Kinder so gefördert, dass sie - entsprechende Begabung vorausgesetzt - den Anschluss ohne Mühe erreichen werden.“

Die Kinder verlegter Schulen sollen nach einem Erlass des Reichserziehungsministers und des Beauftragten für die Erweiterte KLV möglichst an ihrer „Stammschule“ angemeldet werden. Als „Stammschulen“ gelten die Schulen, die das Kind später, also nach der Verschickung, am Heimatort besuchen soll.

„Die bei der Stammschule angemeldeten Schüler können nun je nach Wunsch der Erziehungspflichtigen entweder einem KLV-Lager zugeführt werden, und zwar möglichst dem Stammlager der Schule oder dem Lager einer anderen Schule des gleichen Schulortes oder Entsendegebiet.“

Die Eltern sollen sich untereinander verständigen, damit eine ausreichende Zahl von Kindern einer Stammschule verschickt wird, um aus ihnen eine erste Klasse bilden zu können, die später von der Stammschule übernommen wird.

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