Lehramtsprüfungen in KLV-Lagern
Laut einer Meldung im „Westdeutschen Beobachter“ gestattet das Reicherziehungsministerium Lehramtsanwärterinnen die Ablegung ihrer Prüfung im KLV-Lager, sofern sie „dort in einer Volksschule vollen Unterricht erteilen“.