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Ereignisse
1944
April

Keine Aufnahme von „Mischlingen“ in KLV-Lager

Mit seinem Rundschreiben KLV 6/44 ordnet der Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung Folgendes an:

2 Einige Anfragen in der letzten Zeit lassen erkennen, dass meine Anordnung vom 14. Oktober 1943 in meinem Rundschreiben 12/43 vom 26. November 1943, nicht ausreichend beachtet wird. Ich verweise nochmals auf diese Anordnung, wobei ich insbesondere betone, dass Mischlinge ersten Grades in KLV-Einrichtungen nicht aufgenommen werden dürfen, auch wenn vor der Schulverlegung die Genehmigung zum Besuch der höheren Schule erteilt worden war.

Ich bitte um strikte Beachtung dieser Anordnung.2

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