KLV-Schulinspekteure und Führungskräfte der KLV
Mit Erlass vom 30. März 1944 ( E I a [14 KLV], E II, E III) ordnet der Reichserziehungsminister an:
„Eine größere Anzahl von Lehrkräften ist in der Arbeit der KLV entweder in der bisherigen Dienststelle Wächtler als sogenannte KLV-Schulinspekteure (...) oder von den Dienststellen des Reichsleiters von Schirach als Führungskräfte der KLV eingesetzt (...)
Nach dem Übergang der Schulaufsicht über die KLV-Lager auf die staatlichen Schulaufsichtsbehörden werden die KLV-Schulinspekteure (...) nicht mehr benötigt.“
Die Lehrer sollen wieder im Schuldienst eingesetzt werden.