Zurückhaltung von Lebensmittelkarten bei KLV-Abbruch?
Im Rundschreiben KLV 4/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es am 1. März 1944: „Jugendliche, die ohne Erlaubnis der zuständigen Dienststellen aus KLV-Lagern zurückgeholt werden, oder aus dem ihnen bewilligten Urlaub nicht zurückkehren, können die Lebensmittelabmeldebescheinigungen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erst mit Beginn der folgenden Zuteilungsperiode erhalten. Mit Rücksicht auf die getätigten Vorausbestellungen an Lebensmitteln und die verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten ist eine andere Handhabe nicht möglich.“