Merkblatt zur Evakuierung von Schulkindern
Am 21. Januar 1944 veröffentlicht die Bonner Kreishauptamtsleitung zur Evakuierung der Schulkinder folgendes Merkblatt:
„1. Auf Grund der eingegangenen Meldungen zur Evakuierung erfolgt die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder
a. zur Verschickung im Klassenverband
b. zur Verschickung durch „Mutter und Kind“
durch die Klassenlehrer(innen).
2. Es setzt nun eine intensive Werbung durch die Klassenlehrer(innen) ein, mit dem Ziel, die Klasse geschlossen zu überführen. (Werbung in der Klasse - Familienbesuche).
3. Das Ergebnis dieser Werbung wird auf dem „Übersichtsblatt zur Evakuierung der Schulkinder“ vom Klassenlehrer(in) eingetragen und durch den Schulleiter gesammelt der Kreisamtsleitung weitergereicht und zwar:
Mittwoch, den 26.1.44, - 16.30 Uhr
Freitag den 28.1.44, - 16.30 Uhr
Montag, den 31.1.44, - 16.30 Uhr (Letzter Werbetermin!)
4. In diesen Terminen findet auf der Kreisamtsleitung, Kaiserstr. 113, Zimmer 2, eine kurze Besprechung der Schulleiter zur Klärung aufgetauchter Schwierigkeiten und zum Austausch von Werbeerfahrungen statt. Auf diese Weise ist die notwendige Zusammenarbeit von NSV, HJ und Schule gewährleitstet.
5. Bis zum 31.1.44 müssen alle Kinder gemeldet haben,
a) ob sie im Klassenverband oder
b) mit der Mutter durch die NSV verschickt, oder
c) im Wohnsitz von Verwandten eingeschult werden wollen
(Umschulung zu Verwandten vor der Evakuierung der Klasse über Schulamt und Ernährungsamt.)
6. Zur Zeit erkrankte Kinder werden später zum Klassenverband nachgeschickt (Vorsicht bei Infektionserkrankungen!)
7. Kinder, die besonderer mütterlichen Betreuung bedürfen, wie Bettnässer, Krüppelkinder etc. werden durch die NSV Abtl. „Mutter und Kind“ verschickt (Kaiserstr. 113)
8. Die Rüstzettel sind sofort auszuteilen und die Eltern zu veranlassen mit dem Zurechtlegen der erforderlichen Ausrüstung umgehend zu beginnen.
9. Für die zur Klassenverschickung (KV) und zur Verschickung durch „Mutter und Kind“ (M.u.K.) gemeldeten Kinder werden „Entsendescheine“ vom Klassenlehrer(in) ausgefüllt. (A 1, 2b, 2c, 3a, 3b, 4d und S2 Vorgeschichte.)
Die Bearbeitung der Verwandtenverschickung (VV) erfolgt auf der Kreisamtsleitung, Kaiserstr. 113, Zimmer 12. Die „Entsendescheine“ werden durch die Schulleiter zum 31.1.44 der Kreisamtsleitung weitergereicht.“