Schulverlegungen angeordnet
Der Regierungspräsident ordnet mit Erlass (II A 4/44) vom 10.01.44 die Verlegung von 23 Kölner Schulen an:
„Nachdem der Herr Reichsverteidigungskommissar entschieden hat, dass gewisse ganz besonders luftgefährdete Gebiete der Hansestadt Köln von Schulkindern zu räumen sind, ordne ich hiermit an, dass folgende Schulen einschließlich Lehrkörper in den Aufnahmegau Niederschlesien verlegt werden.“
Genannt werden folgende Schulen mit Angaben zur Schülerzahl, getrennt nach Jungen und Mädchen und eingeteilt in die Gruppen der 7-10-jährigen sowie der 11-14-jährigen:
Steinbergerstraße
Auguststraße
Gellertstraße
Berrenratherstraße
Manderscheider Platz
Sülzgürtel
Lindenburgerallee
Borsigstraße
Hans-Schemm-Straße
Nussbaumerstraße
Platenstraße
Lindenbornstraße
Wißmannstraße
Overbeckstraße
Gutenbergstraße
Gotenring
Deutzer Freiheit
Regentenstraße
Adamstraße
Windmühlenstraße
Fichtestraße
Pestalozzistraße
Braunauerstraße
Die 6-10-jährigen Kinder sollen in Familienpflegestellen, die älteren nach Möglichkeit in KLV-Lagern untergebracht werden. Die Schulpflicht wird an den Verlegungsorten erfüllt. Kinder, deren Schulen verlegt wurden, dürfen nicht auf andere Schulen in Köln wechseln.
Der Transport wird durch die Gaudienststelle der KLV organsiert.
Die erzieherische Betreuung erfolgt nach den Grundsätzen der erweiterten KLV, also im Rahmen der Gemeinschaftserziehung.
Die Schulleiter werden als Hauptlagerleiter, die Klassenlehrer als Lagerleiter eingesetzt.“