Schwieriges Genehmigungsverfahren für Jugendlager
Pastor Seynsche aus Essen skizziert (vermutlich Frühjahr 1938) die schwierige und aufwändige Prozedur zur Beantragung von Lagern der evangelischen Jugend. Er schreibt hierzu:
„Die Frage unserer Freizeiten ist nach Besprechung mit dem Rhein. Bat und Dr. V[oß]. so geklärt, dass sich für uns noch einmal ein Weg zur Durchführung genehmigter Freizeiten öffnet. Und zwar so: Die Unterlagen einer Freizeit, die von einer Kirchengemeinde (Gemeindejugend) oder Kreissynode geplant ist, werden in 4-facher Ausfertigung an mich eingereicht. Ich gebe die Anträge zur Erwirkung der staatspolizeilichen Genehmigung an Dr. V[oß] weiter, der sich bereit erklärt hat, alle über mich gemeldeten Freizeiten als landeskirchliche Freizeiten zu decken.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
1) Genehmigungsantrag mit Angabe der veranstaltenden Gemeinde (Synode), des Ortes, Gebäudes, der Zeit, des Namens des Leiters und der Mitarbeiter (mit Anschriften).
(Etwa so: ‚Die Evgl. Kirchengemeinde Essen-West beabsichtigt, vom 31.12. 37 — 5.1.38 in Wuppertal-Elberfeld eine Konfirmanden-Freizeit zu veranstalten.
Diese Freizeit soll im Mädchenheim Burgholz der städt. Mädchenberufsschule stattfinden.
Leiter der Freizeit ist: Pastor S. Mitarbeiter sind Diakon E. (Anschrift)
Beigefügt sind: Tagesplan, Teilnehmerliste, Erklärung über die beantragte Beurlaubung der Teilnehmer, Verpflichtung zur Beachtung der Bestimmungen (in 4-facher Ausführung).
2) Tagesplan in den wichtigsten Punkten: Bibelarbeit, Referat (mit Angabe der Referenten).
3) Teilnehmerliste (mit Angabe, ob der Teilnehmer der HJ, dem DJ, BDM, JM angehört).
4) Erklärung des Antragstellers, dass die Teilnehmer ihre Beurlaubung bei der Staatsjugend nachsuchen werden.
Ferner muss folgende Erklärung des Freizeitleiters mit eingesandt werden: ‚Ich erkläre, dass die zur Genehmigung angemeldete Freizeit eine Veranstaltung der Evgl. Kirchengemeinde........ ist, und dass die teilnehmende Jugend keinem Evgl. Jugendverband angehört. - Als Leiter der Freizeit werde ich mich der kirchenpolitischen Beeinflussung der Jugend enthalten. Ich verpflichte mich, die Verfügung und Polizeilichen Bestimmungen über die Abhaltung konfessioneller Freizeiten genauestens zu beachten.‘
Diese Unterlagen müssen 4 Wochen vor Beginn der Freizeit bei der Stapo sein, also zeitig eingesandt werden. Da ist nun für Pfingsten höchste Zeit. Vielleicht haben Sie auf Grund des Gesagten schon Gelegenheit, hier oder da einer Gemeinde oder einem Jugendkreis zu helfen, mit ihren Freizeiten zurechtzukommen. Es wird bald vom Rhein. Rat aus ein Rundsehreiben an die Amtsbrüder geben, durch das die Sache weiter bekannt wird, so dass ich hoffe, dass wir im Sommer noch einmal eine größere Zahl Freizeiten durchführen können.
Es wäre gut, wenn wir zwischen der Anmeldung und der Durchführung der Freizeit die Leiter der geplanten Freizeiten erst noch zu einer Besprechung einer Reihe von Einzelfragen zusammen haben könnten.
Dies als vorläufige Mitteilung.“