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Ereignisse
1944
November

RAD-„Maiden“ als LWH

Am 18. November 1944 druckt der „Westdeutsche Beobachter“ folgende Bekanntmachung zum Thema „Arbeitsmaiden im Scheinwerfereinsatz“:

„Seit Oktober dieses Jahres werden im Zuge der Freimachung von Soldaten für die Front neben aktiven Arbeitsmaiden ehemalige Arbeitsmaiden geschlossen in den Scheinwerferbatterien der Flak eingesetzt.“

Die Arbeitsmaiden sollen nur in geschlossenen Lagern untergebracht werden und unterstehen dem Reichsarbeitsführer.

Ab Ende 1944 werden die bisher nur in Stäben oder Scheinwerferbatterien eingesetzten Frauen und Mädchen tatsächlich als „Flakhelferinnen“ ausgebildet und übernehmen nach und nach alle Funktionen, die auch von Luftwaffenhelfern erfüllt wurden - bis hin zum Einsatz an den Geschützen. In den Flakbatterien um Köln werden aber vermutlich keine weiblichen Kräfte eingesetzt.

Am 22. Dezember 1944 berichten die „Kölner Nachrichten“ über den Einsatz der vor zehn Tagen eingezogenen Flakwaffenhelferinnen und betont, dass sie - ihrem Status als weibliche Helferinnen entsprechend - vor allem mit zivilen Aufgaben (Verwaltung, Küche, Kleiderkammer) betraut werden. Allerdings gehören auch die Vorbereitungen zur Herstellung der Feuerbereitschaft und die Bedienung von „Geräteeinheiten“, die der Zielerfassung dienen, zu ihren Pflichten. Bisher wurden Flakhelferinnen hauptsächlich in Scheinwerferbatterien eingesetzt. „Dort wir bekanntlich überhaupt nicht geschossen.“

Die Mädchen seien „streng gesondert von den Soldaten" untergebracht, die sich während des Dienstes nach dem Motto verhielten: „Komm den Frauen zart entgegen.“

Die gesundheitliche Versorgung sei sichergestellt und die Gefahr, durch Luftangriffe zu Schaden zu kommen, sei beim Einsatz in Flakstellungen angeblich geringer als im Luftschutzkeller.

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