Vormilitärische Schulung in Bannausbildungslagern
Der Plauener NSDAP-Kreisleiter Hitzler erlässt am 27. Oktober 1944 Anweisungen zur Ausbildung von Angehörigen des Jahrganges 1928 in Bannausbildungslagern des Volkssturms:
„An alle Betriebsführer!
Betr.: Volkssturm-Bannausbildungslager
Ab sofort wird der gesamte Jahrgang 1928 der Hitler-Jugend in Bannausbildungslagern waffenmäßig ausgebildet.
Das erfordert, dass Jungen des Jahrganges 1928 jeden Monat 6 Tage in diesen Lagern erfasst und von Wehrmachtsausbildern unterwiesen werden.
Die Einberufung zu diesen Lagern erfolgt durch die Hitler-Jugend. Reklamationen und Zurückstellungen sind in diesem Falle ausgeschlossen.
Bereithaltungsbefehle für diese Bannausbildungslager fallen weg. Nach wie vor werden aber die Jungen des Jahrgangs 1928, soweit sie noch nicht in Wehrertüchtigungslagern der Hitler-Jugend waren, zu diesen Lagern erfasst, die ab sofort 4 Wochen dauern. Zu diesen Bannausbildungslagern werden alle Jungen erfasst, auch wenn sie zunächst nicht voll tauglich sind.
Das Gleiche tritt in Kürze auch für den Jahrgang 1929 ein.“