Entlassung von LWH des Jahrganges 1927
Das Oberkommando der Luftwaffe ordnet am 14. August 1944 an:
„Lw. Helfer (HJ) Geb. Jahr. 1927 sind, soweit nicht bereits frühere Entlassungstermine befohlen, allgemein an 9.9.1944 aus dem Lw. Helferdienst nach Hause zu entlassen. Offiziersbewerber werden Mitte September zu den Wehrertüchtigungslagern, anschließend RAD, Nichtoffiziersbewerber unmittelbar zum RAD einberufen.“
Das Luftgaukommando VI ordnet ergänzend an:
„Lw. Helfer (HJ) Jahrgang 1927, welche vom RAD zurückgestellt sind, bleiben im Lw. Helfereinsatz. Außerdem sind diejenigen Lw. Helfer (HJ), die bei der Einstellungsuntersuchung zum RAD zurückgestellt worden sind, erneut zum Lw. Helferdienst heranzuziehen.“