Keine Einberufung des Jahrgangs 1929
Am 8. Juni 1944 teilt der Oberpräsident der Rheinprovinz den Leitern der höheren Schulen und den Verbindungslehrer zu den Flakgruppen Folgendes mit:
„Gemäß Erlass des Reichsministers des Innern vom 2.6.44 - II W 9308/44 - 268 LwaM - wird der Jahrgang 1927 der als Luftwaffen- und Marinehelfer notdienstverpflichteten Schüler bereits im Herbst 1944 zum RAD eingezogen.
Als Ersatz werden diesmal keine Schüler der höheren und mittleren Schulen herangezogen, weil der dafür in Frage kommende Jahrgang 1929 noch zu jung ist, sondern berufstätige Jugendliche des Geburtsjahrganges 1928 und zwar Lehrlinge, Anlernlinge, Berufsfachschüler und in keinem Ausbildungsverhältnis stehende Jugendliche.
Die Schüler des Jahrganges 1929 der höheren Lehranstalten verbleiben also einstweilen als Kl. 5 (44/45) in den Stammschulen.2