Kirchbesuch von LWH
Entgegen allgemeiner Richtlinien erlaubt der Reichsminister der Luftfahrt per Erlass vom 3. Juni 1944, dass Luftwaffenhelfer in Uniform am Gottesdienst teilnehmen dürfen. Wenn sie dabei allerdings als Ministranten eingesetzt werden, ist ihnen das Tragen der Uniform nicht gestattet. Der Erlass wird den „Verbindungslehrern“ zu den Flakgruppen mitgeteilt.