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Ereignisse
1944
Mai

Heranziehung nachgemusterter LWH

Am 6. Mai 1944 veröffentlicht der Oberpräsident der Rheinprovinz einen Erlass zur „rechtzeitigen Heranziehung nachgemusterter LWH“ (Gen. Nr. 996). Darin heißt es:

„Das Luftgaukommando in Münster hat mir mit Schreiben vom 14.4.1944 mitgeteilt, in einigen Fällen sei festgestellt worden, dass nachträglich für tauglich befundene Luftwaffenhelfer (HJ) nicht rechtzeitig zum Luftwaffen-Helferdienst herangezogen worden sind. Das Luftgaukommando hat daraufhin die unterstellten Kommandodienststellen angewiesen, in unmittelbarem Einvernehmen mit den in ihrem Bereich liegenden Schulen die vierteljährliche Nachuntersuchung und, falls die Schüler für tauglich befunden werden, ihre rechtzeitige Heranziehung zum Helferdienst zu veranlassen. Diese Aufgabe hat das Luftgaukommando insbesondere den Flakgruppen (Regimentern) übertragen. Das Kommando weist aber nachdrücklich darauf hin, dass aus dieser Anordnung keinesfalls hergeleitet werden darf, den Regimentsverbänden seien nunmehr bestimmte Schulen zugeteilt. Ebenso wenig ist die Verantwortung für den Einsatz zurückgestellter Schüler auf die Flakgruppen übertragen worden; die Schulleiter bleiben dafür verantwortlich, dass zurückgestellte Schüler fristgerecht kalendervierteljährlich nachuntersucht und gemeldet werden (s. meinen Erlass vom 20.9.43 - Gen 2311).“

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