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Ereignisse
1944
Mai

LWH in Lehrerbildungsanstalten

Am 4. Mai 1944 veröffentlicht der Oberpräsident der Rheinprovinz einen Erlass zur „Entlassung von LWH vor Aufnahme in Lehrerbildungsanstalten“ (Gen. Nr. 1103). Hierin heißt es:

„Wie mir der Sonderbeauftragte des REM für den Einsatz von Luftwaffenhelfern beim Luftgaukommando VII mitteilt, hat das Luftflottenkommando Reich entschieden, daß Luftwaffenhelfer (HJ), die den Nachweis der Aufnahme in eine Lehrerbildungsanstalt erbracht haben, zum   jeweiligen Schulbeginn der Lehrerbildungsanstalt entlassen werden können.“

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